„Wo die Berufsunfähigkeitsversicherung aufhört, fängt die funktionelle Invaliditätsversicherung an“. Dieses vollmundige Versprechen aus dem Pressetext eines Versicherers verdeutlicht einen aktuellen Trend in der Branche. Immer öfter werden sogenannte funktionelle Invaliditätsversicherungen als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beworben. Zielgruppe sind Menschen, die einen riskanten Beruf haben oder bereits an Vorkrankheiten leiden, so dass ein vollwertiger BU-Schutz sehr teuer wäre: Oft sehen die Policen vereinfachte Gesundheitsfragen vor. Große Anbieter wie die Axa und die Allianz haben die Verträge im Angebot, auch kleinere Wettbewerber wie die Janitos oder LV 1871.

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Bunter Eintopf

Was sich hinter dieser Policen verbirgt, lässt sich nicht leicht fassen. Ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum stammend, handelt es sich um Kombi-Produkte, die verschiedene Produktgattungen miteinander kombinieren. Oft enthalten ist ein Schwere-Krankheiten-Baustein, so dass der Versicherer einen Einmalbetrag oder eine Rente zahlt, wenn eine genau im Vertrag definierte Krankheit eintritt. Auch beim Verlust bestimmter Grundfähigkeiten zahlen viele Versicherer, etwa, wenn Sehen und Hören stark eingeschränkt sind. Ein Unfall-, Pflege- und Invaliditätsschutz gesellt sich meist hinzu.

Die Verträge unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter so stark, dass man kaum von einer eigenständigen Produktart sprechen kann. Dahinter verbirgt sich ein bunter Eintopf verschiedener Versicherungs-Bausteine, in einem Vertrag zusammengerührt, gefährliche Lücken inklusive. So leistet kaum ein Tarif bei psychischen Krankheiten, der wichtigsten Ursache aller BU-Neuerkrankungen. Schon das ist ein wichtiger Grund, weshalb die Verträge nicht als Ersatz für eine vollwertige Berufsunfähigkeits-Police in Frage kommen.

Axa setzt tausende Kundinnen vor die Tür - und darf das wohl auch

Ein aktueller Aufreger innerhalb der Branche verdeutlicht ein weiteres Problem dieser Verträge, auf das aktuell capital.de aufmerksam macht. Viele funktionelle Invaliditätsversicherungen sind nach dem Vorbild einer Unfallversicherung kalkuliert. Das bedeutet, der Versicherer darf die Verträge jederzeit einseitig aufkündigen, was bei Berufsunfähigkeits-Policen nicht der Fall ist.

Für Versicherungen, die über viele Jahrzehnte Schutz bei Invalidität und Schweren Krankheiten bieten sollen, ist das einseitige Kündigungsrecht eigentlich ein absolutes No-Go. Werden langjährige Versicherte plötzlich vor die Tür gesetzt, müssen sie fürchten, aufgrund von Vorerkrankungen und ihres fortgeschrittenen Alters keinen neuen Schutz mehr zu finden.

Was das bedeutet, müssen aktuell rund 17.500 Kundinnen und Kunden der Axa KombiRente erfahren. Der Versicherer will sie vor die Tür setzen - sofern sie nicht bereit sind, in einen ungünstigeren Vertrag der Axa zu wechseln. Mit den KombiRente, die zwischen 2006 und 2010 verkauft wurde, sicherten sich die Betroffenen für den Fall der Invalidität eine lebenslange Rente. Oder zumindest glaubten sie das. Der Versicherer hat die Kosten überschätzt und will seine Kunden loswerden. Nun werden sie nur dann nicht gekündigt, wenn sie in eine sogenannte Existenzschutzpolice der Axa wechseln - die aber nur eine Rente bis 67 Jahren gewährt, nicht lebenslang. Auch bietet die vermeintliche Alternative ein schlechteres Preis- Leistungs- Verhältnis.

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Immerhin kommt die Axa den Noch-Kombirentnern ein wenig entgegen. Keine Kündigung müssen rund 1.500 Versicherte fürchten, die 58 Jahre und älter sind - für sie gilt ein Bestandsschutz. Ebenfalls für alle jene, die bereits Leistungen beziehen. Darüber hinaus müssen die Versicherten keine neue Gesundheitsprüfung ablegen, wenn sie in den Existenzschutz wechseln, und können sich rückwirkend für jenes Alter versichern, in dem sie auch die KombiRente abgeschlossen haben. Dennoch: Sie verlieren wichtige Leistungsbausteine und müssen mehr zahlen. Es ist für viele eine Lose-Lose-Situation: Friss oder flieg. Der Versicherer setzt seinen Kunden die Pistole auf die Brust.

Potentielle Falschberatung: Wurden Verbraucher über Kündigungsrecht aufgeklärt?

Die Vorgänge bei der Axa werden aber auch für Vermittler relevant. In den Fokus rückt das Beratungsgespräch - und die Frage, ob und wie Vermittler die KombiRente angepriesen haben:

Wenn ein solcher Tarif als Unfallversicherung gestaltet sei, dürfen die Versicherer sehr wahrscheinlich tatsächlich einseitig kündigen, erklärt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, gegenüber capital.de. "Das ist ein reales Risiko für Kunden - und alles andere als verbraucherfreundlich", so Grieble. Aber der Kunde müsse von Anfang an darüber aufgeklärt werden, worauf er sich einlasse. Das einseitige Kündigungsrecht falle bei Verkaufsgesprächen oft unter den Tisch, weil es schlecht fürs Geschäft sei.

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Mit anderen Worten: Wenn der Verbraucher nicht über das einseitige Kündigungsrecht des Versicherers aufgeklärt wurde, sondern er die Policen als Langzeit-Schutz gegen Invalidität angepriesen bekam, kann er auf Falschberatung klagen. Und Griebles Statement lässt erahnen, dass die Verbraucherzentralen genau dies den Betroffenen empfehlen werden. Für Vermittler ergibt sich aus dem Kündigungsrecht des Versicherers ein Haftungsrisiko. Sie sind verpflichtet, auch die Nachteile eines solchen Vertrages anzusprechen.

Das ist nicht die einzige potentielle Haftungsfalle bei diesen hochkomplexen Verträgen. Streiten lässt sich zum Beispiel auch über die Aussage, ob bestimmte Krankheiten wie Krebs abgesichert sind, wenn ein entsprechender Schwere-Krankheiten-Baustein inkludiert ist. Nach einer Stichprobe des Versicherungsboten sind in den Verträgen fast ausschließlich die Endstadien oder weit fortgeschrittenen Stadien abgesichert.

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Selbst wenn ein Versicherer damit wirbt, dass für bestimmten Krankheiten Schutz besteht, muss dies nicht für alle Diagnosen gelten, die sich unter diese Krankheit subsumieren lassen. Ein Beispiel: Ein Tumor der Hirnanhangsdrüse, der sogenannten Hypophyse, kann explizit laut Vertrag ausgeschlossen sein, wenn ein Versicherer auf seiner Webseite die Absicherung von Krebs verspricht. Es handelt sich nach Statistiken des Robert-Koch-Institutes (RKI) um eine der häufigsten Krebserkrankungen.

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