Der Bund der Versicherten warnt in einem aktuell vor Deckungslücken in der Privathaftpflichtversicherung. „Die vereinbarten Versicherungssummen sind häufig viel zu gering. Nur mit mindestens 15 Millionen Euro besteht existenzieller Versicherungsschutz“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss laut einem Pressetext des Verbraucherverbandes. Versicherte sollten daher dringend ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls die Deckungssumme erhöhen.

Anzeige

Verschiedene Aussagen - Finanztest hält 5 Millionen Euro für ausreichend

Wie hoch die vereinbarte Haftpflicht-Summe mindestens sein muss, dazu gibt es aber verschiedene Aussagen und Meinungen auch innerhalb der Branche. Das belegt der BdV sogar selbst: In einem Pressetext vom April 2018 hatte der Verbraucherverband noch eine Mindestsumme von 5 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden empfohlen, satte 10 Millionen Euro weniger. Das ist erst vier Monate her. Warum man nun eine höhere Summe empfiehlt, geht aus dem Pressetext nicht explizit hervor.

Auch die Zeitschrift „Finanztest“, das Verbrauchermagazin von Stiftung Warentest, rät in einer „Checkliste Privathaftpflicht“, mindestens 5 Millionen Euro zu vereinbaren. Das Vergleichsportal „Check24“ platziert sich in der Mitte und empfiehlt 10 Millionen Euro Mindestdeckungssumme. „Dann können Sie im Versicherungsfall relativ sicher sein, dass die Police die ausstehenden Zahlungen alle abdeckt und Sie nicht noch Ihr eigenes Vermögen antasten müssen", heißt es auf der Webseite des Online-Maklers.

Fakt ist: Die vereinbarte Summe sollte so hoch wie möglich ausfallen. Denn wer in Deutschland einer dritten Person einen Schaden verursacht, haftet mit seinem kompletten Privatvermögen - ein Leben lang. So sieht es § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Speziell wenn eine oder mehrere Personen dauerhaft in ihrer Gesundheit geschädigt werden, können sich die Schadensersatz-Forderungen schnell auf einen Millionenbetrag summieren.

Anzeige

Um nur einige potentielle Kostentreiber zu nennen: Der Verunfallte kann Heilungs- und Rehakosten als Schadensersatz vom Verursacher einfordern - wenn dies erforderlich ist, auch privatärztliche Therapien und Eingriffe, die nicht von den Krankenkassen gedeckt sind. Darüber hinaus können nach § 252 BGB entgangene Gewinne und Einbußen wegen zeitweiser Arbeitsunfähigkeit geltend gemacht werden, wenn der Geschädigte zum Beispiel Unternehmer ist und seine Firma ruhen muss. Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder Umschulungen, wenn der Betroffene nicht mehr in seinen alten Beruf zurückkehren kann, müssen ebenfalls vom Schadensverursacher getragen werden.

Neuvertrag kann lohnen - auch aufgrund neuer Leistungsbausteine

Vor allem in älteren Versicherungsverträgen seien oft zu niedrige Deckungssummen vereinbart, warnt nun der Bund der Versicherten – teilweise von nur einigen 100.000 Euro. Das kann zu erheblichen Deckungslücken führen. „Alle Versicherten sollten daher ihre Policen auf ausreichende Deckung überprüfen – das gilt auch für andere Haftpflichtverträge wie Haus- und Grundbesitzer- sowie Tierhalterhaftpflichtversicherungen“, rät BdV-Sprecherin Bianca Boss.

Ein Neuvertrag kann lohnen - nicht nur aufgrund der Deckungssummen

In Haftpflicht-Neuverträgen sind Deckungssummen zwischen fünf und 50 Millionen Euro mittlerweile Marktstandard, so ergab eine Stichprobe des Versicherungsboten. Dennoch sollten Verbraucher genau im Vertrag nachlesen, welche Summe tatsächlich vereinbart ist.

Anzeige

Tatsächlich kann es lohnen, die alte Haftpflicht-Police gegen einen Neuvertrag einzutauschen. Ein Tarifvergleich von Finanztest kam im Herbst 2017 zu dem Ergebnis, dass sich das Bedingungswerk vieler Versicherer gegenüber früheren Vergleichen verbessert hatte. Neben höheren Deckungssummen kamen auch neue Leistungsbausteine hinzu, die teils wertvollen Mehrwert versprechen.

Einer dieser Bausteine ist die Forderungsausfalldeckung. Sie greift immer dann, wenn der Haftpflichtversicherte selbst einen Schaden durch eine dritte Person erleidet - der Verursacher aber selbst keine Privathaftpflicht besitzt. Dann springt der eigene Versicherer für den entstandenen Schaden ein.

Anzeige

In Deutschland ist der Absicherungsgrad mit Privathaftpflicht recht hoch: Immerhin 85 Prozent der Haushalte besitzen eine Privathaftpflicht. Aber bei Geringverdienern und Arbeitslosen haben nur sechs von zehn Personen einen entsprechenden Schutz, so hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anhand einer Verbraucherstudie des Statistischen Bundesamts ermittelt. Sie haben oft auch nicht das nötige Geld, um privat für einen Schaden einzuspringen.

Seite 1/2/

Anzeige