Unklar ist auch, ob die Verbraucher in einem Rechtsstreit triumphieren können. So muss Kerstin Becker-Eiselen gegenüber dem Versicherungsjournal einräumen, dass die Erfolgsaussichten vage sind. „Letztlich ist die Frage juristisch einfach nicht geklärt. Über die Aussichten kann man spekulieren, aber definitive Aussagen kann man dazu nicht treffen“, so die Verbraucherschützerin. Die Betroffenen müssen befürchten, dass sie bis in die höchste Instanz den Rechtsstreit durchfechten müssen - mit all dem damit verbundenen Aufwand und den Kosten.

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Hoffnung könnte die sogenannte Musterfeststellungsklage bringen. Sie soll es Verbrauchern erlauben, dass sie sich vor Gericht von einem Verbraucherverband vertreten lassen, um gemeinsam gegen Konzerne zu klagen. Doch die Hürden sind sehr hoch. Innerhalb von zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Menschen finden, die sich in ein Klageregister eintragen lassen und dann gemeinsam agieren wollen (der Versicherungsbote berichtete).

Doch ganz gleich, ob die Axa den Rechtsstreit für sich entscheidet: Der Image-Schaden ist schon da. Überregionale Medien haben über die Kündigungen der Unfall-Rente berichtet, darunter die Süddeutsche, FAZ, Handelsblatt und Focus Online. Indirekt steht die Axa dabei als Versicherer da, der seine Kund*innen im Regen stehen lässt, wenn er selbst schlecht kalkulierte. Es bleibt die Frage, ob damit der Schaden nicht größer ist, als wenn der Versicherer den Betroffenen mehr Entgegenkommen gezeigt hätte.

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