Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont, dass die Solvenzquoten der deutschen Lebensversicherer im Schnitt solider seien als bei den europäischen Nachbarn. Diese Quote gibt das Verhältnis von verfügbaren zu den aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmitteln der Lebensversicherer an, als kritisch gewertet wird ein Wert unter 100 Prozent. Im Jahr 2017 verbesserte sich die Stabilität sogar: Im Branchenschnitt stieg die Solvenzquote von 316 auf 382 Prozent, so hat der GDV errechnet. Allerdings dürfen die Versicherer noch mit vereinfachten Übergangsregeln rechnen, von denen fast alle Anbieter Gebrauch machen (der Versicherungsbote berichtete).

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Auslöffeln muss die Krise nun der Vertrieb und die Kunden. Sowohl BaFin als auch Bundesregierung wollen demnach einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung durchsetzen: höchstens 2,5 Prozent der Beiträge soll es über die Vertragslaufzeit als Provision geben, abhängig von bestimmten Qualitätskriterien weitere 1,5 Prozent. Und der Bundesgerichtshof hat gestern bestätigt, dass es rechtens ist, die Beteiligung der Kunden an den erwirtschafteten Überschüssen zu kürzen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert darüber hinaus, dass auch die Aktionäre der Versicherer größere Opfer bringen sollen. Will ein Versicherer die Beteiligung der Kunden an den Reserven kürzen, muss er auch bei den Aktionären den Rotstift ansetzen. Eigentlich, denn es gibt Lücken. Mehr als ein Drittel der Lebensversicherer würde die Ausschüttungssperre von Gewinnen umgehen, indem sie mit ihrer Konzernmutter Gewinnabführungsverträge unterhalten, kritisiert die Verbraucherzentrale und beruft sich dabei auf den Evaluationsbericht der Bundesregierung.

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