Wenn die BILD-Zeitung die Krise der Lebensversicherer aufgreift, kann man sich auf drastische Schlagzeilen fast sicher verlassen. So auch am Dienstag, als ein Bericht des Bundesfinanzministeriums zur Lage der deutschen Lebensversicherer bekannt wurde. Von einem „Schockbericht“, den die Regierung lange zurückgehalten habe, schreibt die BILD. Bebildert ist der Artikel mit einem Pärchen, das entsetzt und mit weit aufgerissenen Augen auf einen Briefumschlag schaut.

Anzeige

Weit nüchterner kommen die Formulierungen im Bericht des Bundesfinanzministeriums selbst daher. Und doch haben die Aussagen darin einiges an Sprengkraft. Demnach drohen 34 von 86 Lebensversicherern „mittel- bis langfristig finanzielle Schwierigkeiten“, zitiert das Handelsblatt aus dem Bericht. Sie stünden unter „intensivierter Aufsicht“ durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei der BaFin müssen die betroffenen Versicherer halbjährlich Bericht erstatten, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um ihre finanzielle Lage zu verbessern. Die Aufsicht kann dann weitere Schritte verlangen, wenn ihr das Erreichte nicht genug ist. Um welche Versicherer es sich handelt, wird nicht genannt.

Politik reagiert - und will bei Gesetzen nachbessern

Handlungsbedarf sieht auch der Gesetzgeber. Die zuständigen Ausschüsse der Bundesregierung haben vor wenigen Tagen den Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) ausgewertet. Seit 2014 in Kraft, sollte das Gesetz sowohl die Stabilität der Lebensversicherer erhöhen als auch die Kosten im Sinne der Kunden drücken. Zum Teil muss nun eingestanden werden, dass diese Ziele verfehlt wurden.

Ein wichtiger Schritt: Das Abschmelzen der sogenannten Zinszusatzreserve (ZZR). Das ist ein zusätzlicher Finanzpuffer, den die Versicherer laut Gesetz bilden müssen, um langfristig die Garantien ihrer Kunden erfüllen zu können. Aktuell liegen 60 Milliarden Euro in diesem Topf. Hier sollen die Lebensversicherer künftig entlastet werden und weniger ansparen müssen.

Weil sich die Reserve ausgerechnet an langjährigen Staatsanleihen orientiert, die aktuell kaum Zinsen abwerfen, hat sich der Puffer selbst zum Risiko entwickelt. Man könnte das so umschreiben, dass der Gesetzgeber den Versicherern eine Überdosis aufgezwungen hat: sie müssen unrealistisch hohe Summen dieser Reserve zuführen. „In der Spitze unterliegen bei einzelnen Anbietern bereits mehr als 90 Prozent der Bestände der Nachreservierung“, hat Lars Herrmann vom Ratinghaus Assekurata jüngst gewarnt. Nach den jetzigen Regeln könnte die Reserve bis 2025 auf 150 Milliarden Euro ansteigen, befürchtet der Experte (der Versicherungsbote berichtete).

“Es droht die Abwicklung“

Die Politik handelt also - aber wird das reichen? Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) sind die Möglichkeiten des Gesetzgebers beschränkt: auch deshalb, weil Europarecht und speziell das neue Solvency II-Regime der Bundesregierung Fesseln anlegt.

„Es könnte passieren, dass Versicherer unter die gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapitalquote fallen. Wenn dann nicht innerhalb weniger Monate für ausreichend Kapital gesorgt wird, droht die Abwicklung“, zitiert das „Handelsblatt“ Lars Gatschke von der Verbraucherzentrale.

Wenn Leistungen dann gekürzt werden, fürchtet Gatschke eine Art Negativspirale, von der die komplette Branche ergriffen werden kann. „Die Versicherten könnten dann in Panik verfallen und sämtliche Verträge kündigen“, warnt Gatschke. Und es fällt ein Wort, das in Verbindung mit vermeintlich sicheren Leben-Policen bisher weitestgehend ausgeschlossen schien: Totalverlustrisiko.

Anzeige

Dieses Totalverlustrisiko drohe, wenn mehrere Lebensversicherer in die Insolvenz rutschen und die brancheneigene Auffanggesellschaft Protektor nicht ausreichend mit Finanzen ausgestattet ist, um die Verträge zu übernehmen und weiterzuführen, argumentiert der Verbraucherschützer. Ein Worst-Case-Szenario, das Erinnerungen an die Finanzkrise von 2008 wachruft.

Warnung vor Panikmache

Trotz der Krise warnen nun Branchenverbände und Politiker vor Panikmache. So sieht auch das Bundesfinanzministerium die Lebensversicherer zumindest derzeit nicht für bedroht. Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt wertet den aktuellen Bericht sogar als Beleg dafür, dass die Finanzaufsicht funktioniere und die Situation im Griff habe. „Die Überwachung durch die Bafin ist genau dafür da, dass sich die Bürger in unserem Land auf die Sicherheit ihrer Lebensversicherung verlassen können“, zitiert das "Handelsblatt" den SPD-Politiker. Die aktuelle Aufsichtspraxis habe sich bewährt.

Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont, dass die Solvenzquoten der deutschen Lebensversicherer im Schnitt solider seien als bei den europäischen Nachbarn. Diese Quote gibt das Verhältnis von verfügbaren zu den aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmitteln der Lebensversicherer an, als kritisch gewertet wird ein Wert unter 100 Prozent. Im Jahr 2017 verbesserte sich die Stabilität sogar: Im Branchenschnitt stieg die Solvenzquote von 316 auf 382 Prozent, so hat der GDV errechnet. Allerdings dürfen die Versicherer noch mit vereinfachten Übergangsregeln rechnen, von denen fast alle Anbieter Gebrauch machen (der Versicherungsbote berichtete).

Anzeige

Auslöffeln muss die Krise nun der Vertrieb und die Kunden. Sowohl BaFin als auch Bundesregierung wollen demnach einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung durchsetzen: höchstens 2,5 Prozent der Beiträge soll es über die Vertragslaufzeit als Provision geben, abhängig von bestimmten Qualitätskriterien weitere 1,5 Prozent. Und der Bundesgerichtshof hat gestern bestätigt, dass es rechtens ist, die Beteiligung der Kunden an den erwirtschafteten Überschüssen zu kürzen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert darüber hinaus, dass auch die Aktionäre der Versicherer größere Opfer bringen sollen. Will ein Versicherer die Beteiligung der Kunden an den Reserven kürzen, muss er auch bei den Aktionären den Rotstift ansetzen. Eigentlich, denn es gibt Lücken. Mehr als ein Drittel der Lebensversicherer würde die Ausschüttungssperre von Gewinnen umgehen, indem sie mit ihrer Konzernmutter Gewinnabführungsverträge unterhalten, kritisiert die Verbraucherzentrale und beruft sich dabei auf den Evaluationsbericht der Bundesregierung.

Seite 1/2/

Anzeige