Die Vorwürfe des Angestellten zu Missständen bei den nebenberuflichen Vertretern habe man geprüft und aufgeklärt, positioniert sich die Konzernsprecherin der Allianz gegenüber dem Branchenblatt. Die Darstellung des Angestellten habe sich dabei aber nicht bestätigt. Zu den Klagepunkten, die sein Arbeitsverhältnis betreffen, könne man sich nicht im Detail äußern, solange das Klageverfahren noch laufe. Auch der Datenschutz stünde dem im Wege.

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Brisanz erlangt der Vorgang auch dadurch, dass der klagende Außendienstmitarbeiter sowohl Vertriebsvorstände als auch die Compliance-Abteilung des Versicherers über das angebliche Mobbing informiert haben will. Unter anderem habe der verantwortliche Vorstand für den Vertrieb Süd, Jürgen Heinle, einen solchen Brief beantwortet, schreibt die FAZ. Er bitte darin um Geduld, weil er den beschuldigten Geschäftsstellenleiter um Auskunft bitten wolle. Die Mail eines Betriebsrates könne darüber hinaus bestätigen, dass die Arbeitnehmer-Vertreter von den nicht weitergereichten internen Bewerbungen gewusst hätten. Verhandelt werden soll der Fall im Juli.

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