Im Fall Allianz gegen die Stadt Düsseldorf war an Heiligabend vor vier Jahren ein Weihnachtsbaum auf der Luxuseinkaufsstraße Kö umgefallen. Die Tanne hatte dabei eine Kurierfahrerin verletzt.

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Die Frau erlitt einen Verrenkungsbruch des Sprunggelenks sowie einen Wadenbeinbruch. Durch die Unfallfolgen fiel die Frau über Monate arbeitsunfähig aus. Der entstandene Schaden in Höhe von 16.094 Euro wurde von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall eingestuft. Der Schaden wurde zunächst von der Allianz beglichen, die Haftpflichtversicherer der Kö-Center-Anlieger war. Das berichtet die "Rheinische Post"

Nun möchte der Versicherer das Geld von der Stadt zurück haben. Schließlich habe diese den Baum aufgestellt, argumentiert die Versicherungsgesellschaft. Doch das möchte die Stadt nicht so stehen lassen und verweigerte die Zahlung. Ihren Mitarbeitern sei der "Düsseldorfer Weihnachtsbaum-Sturz" nicht anzukreiden.

Bereits am 5. Dezember 2013 - also knapp drei Wochen - vor dem eigentlichen Unfall war der Baum das erste Mal umgefallen. Daraufhin sei der Baum nicht sachgerecht aufgerichtet und verankert worden, argumentiert die Allianz und wirft der Stadt Düsseldorf eine Verletzung der Sicherungspflicht vor.

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Doch diese konnte ja nicht ahnen, dass am Unfalltag Windstärken von bis zu 70 km/h herrschten, gibt sich die Kommune unschuldig. Die Richter am Düsseldorfer Landgericht bewerteten den Fall beim ersten Termin vor Gericht jedoch anders. „Ein Sturm kündigt sich an. Es ist Aufgabe der Stadt, zu überprüfen, ob der Baum standhält“, sagt ein Richter. Die Stadt hat den Baum aufgestellt. Deshalb müsse sie auch überprüfen, ob der Baum gefahrlos stehe. Mit einem Urteil werde allerdings auch beim nächsten Prozesstermin Ende Oktober nicht gerechnet, berichtet die "Rheinische Post".

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