Wenn es um die Absicherung biometrischer Risiken geht, ist die selbstständige BU bei Versicherungsmaklern mit Abstand erste Wahl. Beinahe alle Makler (96 Prozent) bieten ihren Kunden Berufsunfähigkeitsversicherungen an, so zeigt die AssCompact-BU-Studie 2018, für die rund 400 Versicherungsmakler befragt wurden. Über die Ergebnisse berichtet aktuell Versicherungskorrespondent Matthias Beenken auf der Webseite des Versicherungsmagazins.

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Versicherungsmakler zurückhaltend gegenüber alternativen Konzepten

Vermeintliche Alternativen zur BU befinden sich jedoch kaum auf der Angebotspalette der Makler. Knapp vier von zehn Maklern vermitteln nach eigener Aussage regelmäßig Grundfähigkeitsversicherungen (37 Prozent). Sogenannte Dread-Disease-Policen werden noch von dreißig Prozent angeboten.

Noch zurückhaltender sind die Makler bei Erwerbsunfähigkeits-Policen: Lediglich circa jeder fünfte Makler hat sie regelmäßig im Portfolio (23 Prozent). Multirisk-Konzepte auf Basis der Unfall- und Lebensversicherung werden noch seltener vermittelt (15 bzw. 13 Prozent).

Zugleich nehmen die Versicherungsmakler neue Zielgruppen ins Visier, um sie für einen vollwertigen BU-Schutz zu gewinnen. Beinahe jeder Zweite (46 Prozent) will verstärkt an Schüler, Azubis und Studenten herantreten, um sie frühzeitig für eine Berufsunfähigkeits-Police zu sensibilisieren, so ein Ergebnis der Befragung.

Alternativer Schutz mit gefährlichen Lücken

Gründe für die Zurückhaltung der Versicherungsmakler gegenüber den alternativen Produkten werden in der Studie nicht genannt. Doch wiederholt haben Makler kommuniziert, dass sie diese Angebote nicht als vollwertigen Ersatz zur Absicherung der Arbeitskraft betrachten.

Beispiel Erwersbunfähigkeitsversicherung: Diese Tarife nehmen in der Regel keine Rücksicht auf den bisher ausgeübten Beruf des Versicherten, so wie es eine Berufsunfähigkeits-Police tun würde. Der Versicherer erbringt erst dann eine Leistung, wenn die versicherte Person überhaupt keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes mehr für mindestens 3 Stunden täglich nachgehen kann. Das heißt im Umkehrschluss: Kann der Versicherte noch irgendeinen anderen Job ausüben, auch wenn dieser einen deutlichen Verlust an Einkommen und Status bedeutet, muss der Versicherer nicht zahlen.

Bei den anderen genannten Alternativen ist der Bezug zum bisherigen Job noch weniger vorhanden. "Was haben Grundfähigkeits-, Dread-Disease- oder auch Multi-Risk-Versicherungen eigentlich mit der Arbeitskraftabsicherung zu tun? Sie erbringen oder verweigern die Leistung unabhängig davon, ob der Versicherte noch eine (Rest-)Arbeitskraft besitzt", schrieb etwa der Versicherungsmakler und BU-Experte Gerd Kemnitz in einem Gastbeitrag für den Versicherungsboten. Die BU sei die "einzige Versicherungsform, bei der das Krankheitsbild auf den ausgeübten Beruf bezogen wird".

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Das zeigt sich auch an gefährlichen Leistungsausschlüssen, die für Makler ein Haftungsrisiko bedeuten können. Beispiel Dread-Disease-Versicherung: Bei diesen Verträgen erbringt der Versicherer eine Leistung, wenn die versicherte Person an einer genau im Vertrag definierten Krankheit erkrankt. Vom Versicherungsschutz komplett ausgeschlossen oder unzureichend abgesichert sind aber in der Regel psychische Erkrankungen: und damit die wichtigste Ursache, weshalb Menschen ihren Beruf aufgeben müssen. Laut einer Studie des Analysehauses Morgen & Morgen wird mehr als jede dritte BU-Rente erstmals ausgezahlt, weil ein psychisches Leiden die Ausübung des Jobs unmöglich macht. Auch Multirisk-Konzepte schließen die Psyche als Ursache weitestgehend aus.

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