Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will Höchstgrenzen für Provisionen und Courtagen durchsetzen, so hatte am Montag die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Maximal 2,5 Prozent der gesamten Beitragssumme sollen die Vermittler zukünftig nur noch erhalten. Weitere 1,5 Prozent soll es zusätzlich obendrauf geben, wenn der Vermittler bestimmte Qualitätskriterien erfüllt: etwa eine niedrige Stornoquote und zufriedene Kunden nachweisen kann (der Versicherungsbote berichtete).

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Zu diesen Plänen hat sich nun der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) positioniert, und zwar via Facebook. Dort wurde besagter Artikel der „Süddeutschen“ verlinkt, versehen mit einem kurzen Statement. Erwartungsgemäß kann der Verband, der mehrheitlich Versicherungsvertreter vertritt, aber auch Makler, den Plänen nicht viel abgewinnen.

“Unverhältnismäßiger ordnungspolitischer Eingriff“

"Der BVK ist der Auffassung, dass ein wie auch immer geartetes Vergütungsmodell von Seiten der Aufsicht bzw. des Gesetzgebers einen unverhältnismäßigen ordnungspolitischen Eingriff darstellt und verfassungsrechtlich darüber hinaus äußerst zweifelhaft ist“, positioniert sich der Verband.

Näher erläutert werden diese Bedenken nicht. Es ist aber zu vermuten, dass der Vermittlerbund den Provisionsdeckel als Eingriff in den freien Wettbewerb wertet - ähnlich hatte er sich schon positioniert, als es galt, im Zuge der IDD-Umsetzung ein Honorarannahmeverbot für Vermittler abzuwenden (der Versicherungsbote berichtete).

Der Verband verweist weiterhin indirekt darauf, dass die Vermittler schon durch das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) Einbußen bei der Provision erleiden mussten, als viele Versicherer speziell die Abschluss-Provisionen nach unten korrigierten. Seit 2014 können die Versicherer nur noch 2,5 Prozent der Beitragssumme von Leben- oder Rentenpolicen als Kosten steuerlich geltend machen. Das sollte ebenfalls bewirken, dass die Versicherer ihre Vermittlervergütung deckeln, wenn auch freiwillig. Die Versicherer dürfen höhere Summen an die Vermittler zahlen, müssen das Geld dann aber aus anderen Töpfen nehmen. Es war das erklärte Ziel der Politik, Vertriebs- und Verwaltungskosten im Sinne der Kunden zu senken.

“Bei den Verwaltungskosten sparen“

Auf diese Änderungen infolge des Reformgesetzes nimmt der BVK nun Bezug. Und tatsächlich sanken die Provisionen, die Versicherer an Vermittler zahlen, von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf 6,8 Milliarden in 2017. Der Verband schreibt bei Facebook:

„Der BVK ist der Auffassung, dass bereits jetzt das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) aus dem Jahre 2014 seine Wirkung bei den Versicherungsvermittlern jedenfalls voll entfaltet“, so heißt es nun im Facebook-Statement. „Weitere Einschränkungen sind weder geboten noch erforderlich. Der BVK regt vielmehr an, bei den Verwaltungskosten der Versicherungsunternehmen anzusetzen und dort spürbare Kosteneinsparungen zu erzielen.“

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Aber reicht das? Zum Teil werden aber auch nach Inkrafttreten des LVRG noch weit höhere Vergütungen gezahlt, zum Beispiel fünf Prozent der Beitragssumme (der Versicherungsbote berichtete). Ein harter Provisionsdeckel von 2,5 Prozent könnte zukünftig bewirken, dass rund drei Milliarden Euro weniger an Provisionen pro Jahr gezahlt werden, so hat die „Süddeutsche“ errechnet. Das würde vor allem Strukturvertriebe treffen, die aktuell besonders viel für den Vertragsabschluss erhalten, schreibt das Münchener Blatt.

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