Anfang Februar musste Check24 eine juristische Schlappe einstecken: Das Landgericht München verhängte ein Ordnungsgeld über den deutschen Branchenprimus. Das Vergleichsportal kläre seine Kunden nicht rechtzeitig per Erstinformation auf, dass man als Versicherungsmakler tätig sei, so bestätigten die Richter. Mit anderen Worten: Es handelt sich nicht um ein unabhängiges und werbefinanziertes Vergleichsportal. Für jeden vermittelten Vertrag erhält Check24 eine Provision des Versicherers (der Versicherungsbote berichtete).

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Die Richter rügten, dass Check24 die Erstinformation nach §11 des Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) seinen Kunden erst zukommen ließ, nachdem sie bereits Versicherungen verglichen und ein Angebot eingeholt hatten. Hier will der Onlinemakler nun nachgebessert haben und bereits vor einem Versicherungsvergleich die Erstinfo übermitteln.

Check24-Sprecher Florian Stark berichtet: „Verbraucher sehen ab sofort die Ergebnisseite eines jeden Versicherungsvergleiches nur, wenn sie zuvor die Erstinformation per Zwangsdownload erhalten haben“. Das Update sei erfolgt, nachdem man sich intensiv mit Juristen und Versicherungsexperten beraten habe.

Zwangsdownload lässt sich austricksen

Ob das Upgrade ausreicht, ist jedoch fraglich. Der Versicherungsbote hat einen Selbstversuch unternommen und auf der Webseite von Check24 stichprobenartig Hausrats- und Haftpflichtversicherungen verglichen. In beiden Fällen ließ sich der Zwangsdownload relativ leicht austricksen. Man kann ein konkretes Angebot einholen, ohne die Erstinfo gelesen oder gar heruntergeladen zu haben.

Zwar wird der Nutzer des Portals tatsächlich aufgefordert, die Erstinfo herunterzuladen, bevor er die Tarife der einzelnen Anbieter vergleichen kann. Doch nachdem der Verbraucher ein Häkchen bei: „Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler (…) heruntergeladen und gelesen zu haben“ setzte, startet eben kein automatischer Download. Hierfür muss der Verbraucher erst ein zweites Kästchen anklicken, das sich etwas weiter unterhalb befindet und dann den Download in Gang setzt.

Trotzdem kann der Verbraucher nun fortfahren und den Produktvergleich einsehen - ohne, dass er die Erstinfo gespeichert hat. Auch das Angebot zu einem speziellen Versicherer lässt sich nun einholen und die einzelnen Tarifmerkmale einsehen. Das Herunterladen der Maklerinfo ist hierfür nicht notwendig.

"Aktive Übermittlung" - so einfach ist das nicht

Warum aber lässt sich das Herunterladen der Erstinformation umgehen? Check24 nennt hierfür technische Gründe: Man könne den Verbraucher nicht zwingen, beim Besuch einer Webseite automatisch Dokumente herunterzuladen, denn das würden schon die Webbrowser verhindern.

"Kunden können die Ergebnisseite des jeweiligen Versicherungsvergleichs erst dann sehen, wenn sie zuvor bestätigen, die Erstinformation in Textform auf ihrem Rechner gespeichert zu haben", teilt Pressesprecher Florian Stark dem Versicherungsboten mit. Und weiter: "Ein tiefergehender „Zwang“ ist technisch nicht möglich. Ohne aktive Zustimmung des Nutzers verhindern die Browser, dass Dokumente auf den Rechner geladen werden. So wird verhindert, dass beim Surfen im Netz unbemerkt Schadsoftware auf den Computer gelangt."

Hier sei an das Urteil des Oberlandesgerichtes München erinnert (Az. 29 U 3139/16). Das Gericht hatte unter anderem betont, dass jeder, der Versicherungen vertreibt, seinen Kunden die Erstinformation in Textform zur Verfügung stellen muss. Und zwar bereits beim Erstkontakt mit "aktiver Übermittlung per Briefpost, E-Mail oder in Form eines obligatorischen Downloads". Das gilt folglich auch für Online-Makler.

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Aber kann von einer "aktiven und obligatorischen" Übermittlung der Erstinfo gesprochen werden, wenn der Kunde das Dokument nicht zwangsläufig herunterladen und lesen muss? Dies wird sich daran zeigen, ob die Gerichte das Upgrade von Check24 als ausreichend betrachten. Es ist eine Frage, die alle Online-Makler betrifft. Auf technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung hatte Check24 bereits zuvor hingewiesen. So müsse es dem Kunden möglich sein, trotz Pop-up-Blockern anonym und unverbindlich einen Vergleich durchzuführen.

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