Check24, Branchenprimus unter den Online-Vergleichsportalen, muss ein Ordnungsgeld zahlen, weil es noch immer Informationspflichten gegenüber dem Kunden verletzt. Demnach hat das Landgericht München I einem Vollstreckungsantrag stattgegeben, den der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) eingereicht hat. Das berichtet der BVK in einem heutigen Pressetext. Ein Sprecher des Vergleichsportals hat das Ordnungsgeld gegenüber dem Versicherungsboten bestätigt.

Anzeige

Erstinformation erreicht den Kunden zu spät

Hintergrund ist ein am 6. April 2017 ergangenes Urteil des Oberlandesgerichtes München gegen das Vergleichsportal (Az. 29 U 3139/16). Die Richter verpflichteten Check24, transparenter darüber zu informieren, dass es als Versicherungsmakler tätig ist. Dies bedeutet, das Onlineportal kassiert von den Versicherern für jeden vermittelten Vertrag eine Courtage.

Konkret geht es um die Frage, wann dem Kunden die Erstinformation gemäß § 11 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) mitzuteilen ist. Das Oberlandesgericht München hatte unter anderem betont, dass jeder, der Versicherungen vertreibt, seinen Kunden die Erstinformation in Textform zur Verfügung stellen muss. Und zwar bereits beim Erstkontakt mit aktiver Übermittlung per Briefpost, E-Mail oder in Form eines obligatorischen Downloads.

Check24 baute nach dem Münchener Urteil zwar einen aktiven Hinweis auf der Webseite ein. Doch bis heute weigert sich das Portal, diesen Hinweis bereits zu übermitteln, bevor der Kunde einen Versicherungsvergleich vorgenommen hat. Erst nachdem der Kunde die Angebote verglichen hat, erhält er diese Info per Email zugeschickt. Das ist zu spät und intransparent, wie nun die Richter mit dem Ordnungsgeld betonen.

Das Vergleichsportal verletze immer noch "elementare Informationspflichten", warf BVK-Präsident Michael Heinz dem Unternehmen vor. "Es geht darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Online- und stationäre Makler herzustellen, die Check24 offensichtlich nicht akzeptieren will“, so Heinz. „Es scheint, als wolle Check24 seine Maklertätigkeit den Kunden gegenüber auf Biegen und Brechen nicht ausreichend darlegen, um so lange wie möglich als vermeintlich neutrales Online-Portal auftreten und agieren zu können.“

"Landgericht München hat dazu eine andere Rechtsauffassung"

Christoph Röttele, Check24-Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung, betonte gegenüber dem Versicherungsboten, dass dem Vergleichsportal Rechtskonformität wichtig sei. "Unsere bisherigen Änderungen der Darstellung der sog. Erstinformation beruhen auf externer juristischer Empfehlung, die auch von vielen Fachleuten aus der Versicherungswirtschaft positiv beurteilt wurde", sagte Röttele. Das Landgericht München habe dazu eine andere Auffassung. "Daher prüfen wir derzeit intensiv diesen Ordnungsgeldbeschluss".

Anzeige

Das Landgericht München fordert laut Röttele zwar, dass die Erstinfo dem Kunden vor dem Versicherungsvergleich zugehe. "Aber nicht zwangsweise auf der ersten Dialogseite wie vom BVK gewünscht". Dabei gebe es auch technische Feinheiten, die für die Rechtskonformität alles andere als banal seien. So müsse es dem Kunden möglich sein, trotz Pop-up-Blockern anonym und unverbindlich einen Vergleich durchzuführen.

Anzeige