Check24 muss Interessenten künftig beim ersten Kontakt einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass es seinen Service als Versicherungsmakler erbringt und hierfür Provisionen bekommt. Außerdem, der zweite wichtige Punkt des Urteilsspruchs, muss das Webportal künftig vor dem Abschluss von Versicherungen den Bedarf des Kunden ermitteln und über Risiken aufklären. Die Richter am Oberlandesgericht München ließen keine Revision ihres Urteils zu. Allenfalls könnte Check24 beim Bundesgerichthof eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

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Gericht folgte der Auffassung des BVK

„Es ist wichtig, dass - wie im stationären Vertrieb – auch bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden und der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Dafür haben wir heute einen großen Schritt getan“, freut sich Michael H. Heinz, dessen BVK-Verband Versicherungsvermittler vertritt und der gegen Check24 geklagt hat. Das Gericht München sei der Sichtweise und der Auffassung des Verbands in nahezu allen Punkten gefolgt.

Ein Sprecher von Check24 erklärt zu dem Urteil, das Geschäftsmodell sei nicht beeinträchtigt, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Donnerstag. Ob Check24 Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegt, stehe noch nicht fest. Mit dem Richterspruch des Oberlandesgerichts München werden sich die stationären Vermittler nun als Sieger sehen.

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Dennoch stimmen die Kunden weiterhin mit den Füßen ab und kaufen immer öfter ihre Policen im Internet. Autopolicen sind die wichtigste Versicherungssparte von Check 24, berichtet die FAZ, und verzeichne seit Jahren zweistellige Zuwachsraten bei Kfz-Versicherungen. Im Jahr 2015 habe das Unternehmen 330 Millionen Euro Provisionen erlöst, ein Plus von 60 Prozent.

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