Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich erneut für ein Provisionsverbot im Versicherungsvertrieb ausgesprochen. Die Verbraucherschutzzentralen werden steuerlich gefördert und nehmen Honorar. Vor diesem Hintergrund ist es einfach, den Vermittlern eine Entlohnung zu verbieten, auf die man selbst nicht angewiesen ist: eine Entlohnung zudem, die in letzter Zeit bereits indirekt stark begrenzt wurde, etwa durch das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Wer für seine Arbeit kein Geld bekommt, hat es auch schwer, sich weiterzubilden. Die hingegen, die das Geld vom Staat erhalten, bilden sich scheinbar nicht weiter. Wo ist hier die Nachvollziehbarkeit?

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Jeder Mensch in Deutschland erhält Lohn für seine Arbeit. Vermittler haften fünf Jahre für ihren Rat. Auch Schulungen und Weiterbildungen kosten Geld: viele Kollegen nahmen diese bereits in Anspruch, bevor das IDD-Umsetzungsgesetz Weiterbildungen gesetzlich vorschreibt. Sehr bewusst hat auch die Europäische Union in der IDD-Richtlinie die Koexistenz von Honorar und Provision ermöglicht, und in den wenigsten Mitgliedsstaaten herrscht ein Provisionsverbot. Was in anderen Ländern möglich sein soll, wird hierzulande dem Vermittler abgesprochen?

Abschaffung der Provision sichert nicht die Qualität

Frank Dietrich ist Versicherungsmakler aus Potsdam. Foto: Frank Dietrich Fachmakler GmbHIch habe da einen Verdacht: Mit der Forderung nach einem Provisionsverbot scheint auch der Versuch der Verbraucherzentralen einherzugehen, Konkurrenten am Markt auszuschalten, da sie selbst gegen Honorar beraten. Zumal ein Verbot von Provisionen keineswegs die Beratungsqualität garantiert. Ich selbst habe bereits einen Selbstversuch unternommen, wie ich bereits mehrfach berichtete, und mich von der Leiterin eines Verbraucherzentrale-Beratungszentrums beraten lassen. Von einer qualitativ hochwertigen Beratung konnte dabei nicht gesprochen werden, im Gegenteil.

In dem Beratungsgespräch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zeigten sich eklatante Mängel. Die konkrete Verweisung konnte die Beraterin nicht erklären. Wichtige Vertragsklauseln, die sich nachteilig für Kunden auswirken können, waren der Frau ebenso wenig bekannt. Zum Beispiel kann bei einigen Versicherern schon bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit das versicherte Berufsbild verloren gehen: Wichtige Vertragsdetails, über die ich nicht aufgeklärt wurde. Zum Teil wurden Begriffe wie „Nachprüfung“ und „befristete Anerkenntnis“ fehler- oder lückenhaft erklärt.

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Besonders kritisch wird es, wenn zweifelhafte Ergebnisse und Ratschläge erteilt werden. So hatte mir die Beraterin empfohlen, auf die Möglichkeit eines befristeten Anerkenntnisse bei der Auswahl zu achten. Allerdings hat sie es vergessen, dass dadurch eine rechtliche Schlechterstellung beim Versicherten erfolgt. Derselbe Umstand war Grund für ein Gerichtsverfahren in 2017. Auch hier ließ der Versicherer eine solche Belehrung vermissen. Eine andere Verbraucherorganisation, die „Stiftung Warentest“, rät ausdrücklich davon ab, weil eine befristete Anerkenntnis für den Kunden einen Nachteil hat: Die Anerkenntnis ist eben nur befristet, stattdessen ist eine verbindliche Anerkennung des Leistungsanspruches zu bevorzugen. Das geht übrigens bereits aus dem Begriff „befristet“ hervor.

Sie haben nicht das Gespräch mit Kritikern gesucht!

Man möchte den Verbraucherzentralen zurufen: Kehren Sie doch erst einmal vor der eigenen Tür, bevor sich um fremde Türen kümmern. Die zeitgleiche Forderung nach mehr Qualität in Beratung und auch mehr Qualität in den Produkten selbst ist aus meiner Sicht zu begrüßen. Doch das steht der gelebten Tätigkeit der Verbraucherzentralen zu oft entgegen: Auch deshalb habe ich eine Petition angestoßen, die sich dafür einsetzt, dass Verbraucherschützer strenge Anforderungen erfüllen müssen, bevor sie sich zum Thema Versicherungen äußern.

Produktverbesserungen lassen sich ebenso wie Verbesserungen bei der Beratung eben nur dann realisieren, wenn man entsprechend fachliche Kompetenz hat. Selber lesen, verstehen und weiterbilden sind die unabhängigen Grundlagen der Kompetenz. Vergleichsrechner, wie sie auch oft auch in Gesprächen gegen Honorar zum Einsatz kommen, sind keine Beratung. Jeder Fünfjährige kann diese einstellen, ist dadurch noch lange kein kompetenter Fachmann bzw. keine Fachfrau. Warum also wird diese Vorgehensweise den Verbraucherzentralen immer noch gelebt?

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Auch wir fordern mehr Transparenz!

Ein Gespräch hat man mir ebenso verweigert wie anderen Branchenkritikern. Schon seit vielen Jahren bemüht sich der PremiumCircle Deutschland um die qualitative Verbesserung von Versicherungsprodukten. Und vor allem auch darum, dass die Versicherer endlich transparenter machen, wie sie BU-Leistungen regulieren. Es geht hier um wichtige Fragen, etwa, ob ein Versicherer Anträge auf BU-Rente oft ablehnt, ob er Versicherte in lange Rechtsstreite über mehrere Instanzen verwickelt oder wie lange es dauert, bis Leistungen bewilligt werden. Solche Kriterien finden auch in den Produktratings der Verbraucherschützer oft keinen Eingang, etwa bei „Stiftung Warentest“.

Wer hat derartige Vorstöße seitdem unterstützt? Der Staat war nicht anwesend, die Verbraucherzentralen schauten weg, haben es möglicherweise nicht einmal verstanden. Sogar die Medien haben Zahlen von Unternehmen veröffentlicht, die sich dem Transparenzgedanken kurz zuvor entzogen haben. Dazu hier ein kurzer Bericht auf meiner Homepage.

Wir alle sind Verbraucher!

Für mich steht fest: Wir alle sind Verbraucher! Die Lösung kann es nicht sein, sich gegenseitig mit Steinen zu bewerfen und zu versuchen, den anderen aus dem Feld zu schaffen. Sinnvoller wäre es, die Kräfte zu bündeln und dann gezielt einzusetzen.

Ich sehe keinen Widerspruch darin, dass Honorarberatung und Provisonsvermittlung nebeneinander bestehen und auch einander ergänzen. Es ist nicht falsch, dass es Vermittler gibt, die von ihrer Einnahme gesteuert das Produkt für den Kunden wählen. Daraus eine pauschale Verurteilung aller Provisionsvermittler zu zimmern und einen ganzen Berufsstand in Misskredit zu bringen, wie es in den Medien leider oft zu beobachten ist, nehme ich persönlich.

Gern möchte ich erwidern, dass auch mir die Möglichkeit zusteht, die Verbraucherzentralen ausschließlich in Bezug auf die mich beratene Dame zu beurteilen. Wären Sie damit einverstanden? Stattdessen beim Verbraucher die Sensibilität zu fördern, dass es verschiedene Vertriebswege gibt und diese Vor- wie Nachteile haben können, wäre bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung.

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Aktuell arbeite ich einen konkreten Vorschlag aus, der das Thema grundsätzlich lösen wird. Denn wer im Sinne der Verbraucher handelt, sollte meines Erachtens garantieren, dass auch der Vertrieb sich auf Augenhöhe an der Debatte über Beratungsqualität beteiligen kann - und nicht über deren Köpfe hinwegdiskutieren. Allerdings werde ich mit der Veröffentlichung noch ein paar Tage warten, da die entsprechenden Entscheider erst jetzt sich positionieren. Ich werde in ein paar Tagen berichten.

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