Das Bedingungslose Grundeinkommen wird derzeit von vielen Interessengruppen als Weg hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit interpretiert‭. ‬Die Schwächen des Modells sollten aber nicht übergangen werden‭. ‬Als erstes drängt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit‭ ‬auf‭. ‬Hierbei müssen die entfallenden Sozialleistungen‭, ‬die es ersetzten würde‭, ‬gegengerechnet werden aber die so errechnete Umverteilungswirkung kann nur eine Momentaufnahme sein‭. ‬Es ist kaum zu erwarten‭, ‬dass es bei einem BGE in der Höhe von zum Beispiel‭ ‬1.000‭ ‬Euro pro Monat bleibt‭, ‬wie es immer wieder ins Gespräch gebracht wird‭. ‬Genauso wenig ist zu erwarten‭, ‬dass der Kreis der‭ ‬Bezieher nicht wächst‭. ‬Im Gegenteil‭, ‬denn das wichtigste Merkmal ist ja gerade die Bedingungslosigkeit‭.

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Das BGE, der Mindestlohn und das Grenzleid der Arbeit

Des Weiteren manifestiert das BGE das Mindesteinkommen für bezahlte Arbeit. Unterhalb dieses Einkommens zuzüglich eines Zuschlags für das „Grenzleid der Arbeit“ werden nur die wenigsten bereit sein, eine Tätigkeit aufzunehmen und auf das BGE zu verzichten (von den Anreizen zur Schwarzarbeit einmal abgesehen). BGE und der Mindestlohn sind damit eng verknüpft. Wird das BGE angehoben, muss auch der Mindestlohn steigen. Eine geradezu fatale Anreizstruktur, wenn es darum geht, Menschen mit schlechteren Job-Chancen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Eintritt in den Arbeitsmarkt wäre aber gerade die Grundbedingung, um durch „Training on the Job“ in höhere Lohnsegmente aufzusteigen. In einer Zeit, in der der Konkurrenzkampf gegen die Maschine vor allem mit Bildung gewonnen werden kann, setzt das BGE einen nicht zu überwindenden Anreiz, Weiterbildung durch Arbeit zu unterlassen. Die Schwächeren am Arbeitsmarkt stehen vor dem nichtauflösbaren Dilemma, sich - egal wie sie sich entscheiden - nur irrational verhalten zu können: Irrational, wenn sie arbeiten und auf das BGE verzichten, irrational, wenn sie nicht arbeiten und auf Aufstiegschancen verzichten. Unter wirtschaftsethischer Perspektive liegt dieses Dilemma in einem falsch gesetzten Ordnungsrahmen.

Zum Anreizproblem tritt das demokratietheoretische Problem

Zum anreiz- und wirtschaftsethischen Problem tritt das demokratietheoretische Problem: Wie souverän ist der Souverän (also Sie und ich), wenn er von den Staatsorganen, denen er die Macht per Stimme überträgt, alimentiert wird? Der Wählerkauf wäre durch das BGE äußerst einfach zu implementieren, da der Kreis der Anspruchsberechtigten das gesamte Wählerklientel umfasst. Steigendes BGE, steigender Mindestlohn, sinkende Wettbewerbsfähigkeit bei sinkendem Ausbildungsniveau und insgesamt steigender Umverteilung zu Lasten der Wähler, die in der Minderheit sind oder noch nicht wählen können, da zu jung oder noch ungeboren aber voll verantwortlich für die aufgehäuften Schulden - eine Spirale, die sich nach unten dreht und den Anforderungen des zweiten Maschinenzeitalters geradezu entgegenläuft.

Das bedingungsloses Grundeinkommen neu denken

Warum aber nicht das Verlangen nach einem Sicherheitsnetz mit entsprechenden Anreiz- und Eigentumsstrukturen versehen? Das Grundeinkommen könnte für Arbeitnehmer über eine negative Einkommenssteuer garantiert werden: Der lineare Einkommenssteuertarif wird in den negativen Bereich fortgeschrieben. Fällt jemand unter ein bestimmtes Einkommensniveau, wird dann die Differenz zu einem Grundeinkommen, das einem Mindesteinkommen entspricht, durch Zuzahlungen des Finanzamtes aufgefüllt. Die unterschiedlichen Sozialleistungen könnten durch diese Zuschüsse ersetzt werden. Der Vorteil: Der Arbeits- und Weiterbildungsanreiz wird nicht unterminiert, sondern gefördert. Voraussetzung: Mit jedem Euro mehr Einkommen sinken die staatlichen Zuschüsse, wobei die Rücknahme der Zuschüsse durch den Steuertarif so gestaltet sein muss, dass im Saldo mehr in der Kasse des Beschäftigten bleibt.

Kapitaleinkommen als bedingungsloses Grundeinkommen

Parallel dazu wird der Kapitalaufbau gefördert, mit dem Ziel, dass das Arbeitseinkommen durch Kapitaleinkommen ergänzt, vielleicht sogar am Ende ersetzt wird. Das BGE würde dann aus Kapitaleinkommen in Form von Dividenden fließen - bedingungslos, auch bedingungslos von der öffentlichen Kassenlage. Dass dies kein Wunschtraum bleiben muss, zeigen nachfolgende beispielhafte Berechnungen: Es wird unterstellt, ein Sparplan auf deutsche Aktien, wie er vom DAX beispielhaft repräsentiert wird, wäre seit 1976 (das Jahr, in dem auch das Mitarbeiterbeteiligungsgesetz verabschiedet wurde) steuerlich gefördert worden, zum Beispiel, indem Kursgewinne und Dividenden von der Steuer befreit worden wären. Ein Beschäftigter hätte dann monatlich damals 50 D-Mark (heute also etwa 25 Euro) in diesen geförderten Sparplan eingezahlt. Des Weiteren wurde unterstellt, dass alle 10 Jahre der Sparbeitrag pro Monat um 5 Euro erhöht wurde, um die Inflationsentwicklung annähernd auszugleichen aber auch um den steigenden Löhnen Rechnung zu tragen. Was hätte sich daraus entwickelt? Der Beschäftigte, der von Anfang an dabei war, alles reinvestiert hat und gegebenenfalls das entstandene Vermögen weitervererbt hat, hätte im Lauf der Jahre etwas mehr als 16.000 Euro eingezahlt. Stand heute, würde er über knapp 122.000 Euro an Kapital verfügen. Die Risikoprämien, die reinvestierten Dividenden und der Zinseszinseffekt sind die Treiber hinter diesem Vermögensaufbau. Nun werden die wenigsten Arbeitnehmer 40 Jahre im Berufsleben stehen. Wird nur die Hälfte der Zeitspanne ausgewählt, also 20 Jahre, wären nur knapp 20.000 Euro zusammengekommen.

Den Deutschen könnte der DAX 2,2 Mal gehören

Gesamtwirtschaftlich wären beim 40-Jahreszeitraum knapp 2,6 Billionen Euro über die Jahre zusammen gekommen. Anders ausgedrückt: Den Deutschen könnte heute der DAX rein rechnerisch 2,2 Mal gehören. Alternativ wären über die letzten 20 Jahre knapp eine halbe Billion investives Kapital entstanden, was immer noch 40 Prozent der Marktkapitalisierung des DAX 30 entspricht. Dabei wurden bei dieser gesamtgesellschaftlichen Betrachtung nur die tatsächlich Erwerbstätigen berücksichtigt und Renteneintritten ebenso wie Arbeitslosenquoten und Neuzugängen am Arbeitsmarkt Rechnung getragen. Bei einer Dividendenrendite von 2,5 Prozent, wie sie der DAX aktuell ausweist, ergäben sich auf ein angespartes Vermögen von 122.000 Euro eine Dividendenausschüttung von 3.000 Euro p. a. – 250 Euro pro Monat. Das mag als Grundeinkommen noch zu niedrig sein, eine gute Ergänzung zum Arbeitseinkommen wäre es aber allemal und lädt dazu ein, darüber nachzudenken, wie der Kapitalaufbau zur Erzielung eines bedingungslosen, da auf Eigentum beruhenden, Grundeinkommens weiter gefördert werden kann. Denkbar wäre die Integration der Förderung von Kapitaleigentum in die bestehenden Durchführungswege der (betrieblichen) Altersversorgung, in die vermögenswirksamen Leistungen und/oder durch eine zumindest teilweise wahlweise Reduktion der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, damit die freiwerdenden Lohnbestandteile für das Ansparen von Kapital genutzt werden können. In einem nächsten Schritt kann dann noch überlegt werden, wie die Kapitalbeteiligung für jene gefördert wird, die nicht oder mit nur geringem Einkommen am Erwerbsleben teilhaben.

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Das BGE aus Kapitaleinkommen lässt den Souverän souverän bleiben.

Damit wird klar, dass dem Finanzdienstleistungssektor eine geradezu gesellschaftspolitische Aufgabe zukommt: Er muss die Vermögensaufbau- und Vorsorgeprodukte liefern, die den Anlegern aus der Negativzinsfalle heraushelfen und die am Ende durchaus ein bedingungsloses Grundeinkommen ermöglichen. Sie müssen dabei den Anlegern helfen, die Risikoleiter hinauf zu wandern und dabei das zu ihnen passende Risiko-Ertragsprofil zu finden. Bei einem Sparplan, wie hier dargestellt, kann eine 100 Prozent-Aktienquote durchaus sinnvoll sein, bei der Anlage größerer Summen wird das zu den wenigsten Menschen passen. „Alternatives“ kommt hier als Investmentlösungen in Betracht, zum Beispiel, um das Markt-Beta (als die Schwankungen des Aktienmarktes) auszuschließen oder zumindest zu reduzieren aber auch Multi-Asset-Lösungen um die zu erwartend hohe Volatilität steuern zu lassen. Ein Grundeinkommen durch Fondsinvestitionen ist möglich – bedingungslos!