Als im August 2012 im Münchener Stadtteil Schwabing eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gesprengt werden musste, ging so einiges schief. Die Druckwelle der Bombe zersprengte Scheiben und führte zu tiefen Rissen in Gebäuden, auch Dachstühle gerieten in Brand. Teils wurden die Häuser so stark beschädigt, dass sie vom Einsturz bedroht waren. Es entstand ein Millionenschaden – und dieser ist weiterhin Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

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Axa zieht vor Oberlandesgericht

Die Axa Versicherung hatte bereits im letzten Jahr Klage gegen die Stadt München vor dem Zivilgericht der Stadt eingereicht. Die Sprengung sei „grob fehlerhaft durchgeführt“ worden, so die Begründung des Versicherers. Als Verantwortliche für die örtliche Sicherheit müsse die Stadt München nun für den entstandenen Schaden haften (der Versicherungsbote berichtete).

Zwar wies das Landgericht die Klage im Februar 2017 ab. Aber der Versicherer hat Widerspruch gegen das Urteil eingereicht, wie die Süddeutsche Zeitung am Sonntag berichtet. Nun soll das Oberlandesgericht den Vorfall prüfen.

Konkret geht es unter anderem um die Frage, ob der Kampfmittelräumdienst Stroh zur Dämpfung der Druckwelle hätte einsetzen dürfen. Dieses führte nämlich dazu, dass der Schaden der Sprengung deutlich höher ausfiel. Das Stroh fing Feuer und verbreitete sich durch den Druck auf die umliegenden Häuser, wodurch viele Dächer überhaupt erst in Brand gerieten. Auch gelangte es durch zerborstene Fenster in die Innenräume vieler Wohnungen und Gewerbebetriebe, wo das leicht brennbare Material ebenfalls hohe Schäden anrichtete.

Das Stroh hätte nicht verwendet werden dürfen, denn dieses entspreche auch nicht dem aktuellen Stand der Technik, argumentiert die Axa. Und fordert von der Stadt München knapp 410.600 Euro zuzüglich Zinsen für bereits geleistete Schadenszahlungen. Unter anderem hatte der Versicherer für Schäden in einem Bubble-Tea-Laden und einem Tonstudio zahlen müssen.

Landgericht München: Die Stadt ist der falsche Adressat für Forderungen

Nun zieht die Axa also vor das Oberlandesgericht. Das ist auch kurios, weil das Landesgericht laut Süddeutscher Zeitung festgestellt hatte, die Stadt München sei gar nicht Adressat der Forderungen. Hierfür sei das bayrische Innenministerium zuständig. Soll heißen: Ob tatsächlich Fehler bei der Sprengung passiert sind, hat das Gericht gar nicht geprüft.

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Die Axa klagt nun dennoch weiterhin gegen die Stadt München. Und auf den Ausgang des Rechtsstreites dürften auch andere Versicherer ein Auge werfen, um sich eventuell Geld zurückholen zu können. Die Allianz-Versicherung hatte ihre bisher beglichenen Beträge nach der Sprengung auf 2,5 Millionen Euro beziffert, die Versicherungskammer Bayern zahlte rund 2,3 Millionen Euro, so berichtete der „Münchener Merkur“.

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