Hart fiel das Urteil der Aufsichtsbehörde BaFin zu Restschuldversicherungen aus: Diese seien oft intransparent, zu teuer und könnten die Verbraucher benachteiligen, so das Ergebnis einer Marktstudie der Finanzaufsicht (der Versicherungsbote berichtete). Nach Ansicht des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) war diese Einschätzung noch nicht hart genug. So würde die BaFin einen wichtigen Punkt verharmlosen, der Verbraucher benachteilige.

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„Wirtschaftliche Zwangslage finanziell Schwacher ausgenutzt“

Zwar habe die BaFin zu recht klargestellt, dass Restschuld-Policen „vollkommen überteuert verkauft werden“, heißt es in einer Pressemeldung des iff. Aber ohne Datengrundlage würde sie den Fakt relativieren, dass diese Verträge den Kunden oft aufgezwungen werden, wenn sie einen Kredit abschließen wollen.

Restschuldversicherungen seien häufig sogar eine Bedingung dafür, damit Kunden überhaupt ein Bankdarlehen aufnehmen dürfen. „Dabei wird eine wirtschaftliche Zwangslage finanziell schwacher Verbraucher ausgenutzt“, kommentiert Dirk Ulbricht, Direktor des iff. „Außerdem wird das Produkt oft am Kundenbedarf vorbei vertrieben. Beides relativiert die BaFin, ohne dass die neuen Daten dies rechtfertigen würden“, so Ulbricht.

Die BaFin behauptete in ihrer Studie, das vorgefundene Ergebnis zu Restschuld-Policen lasse sich nicht in Einklang bringen mit dem häufig in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf, die Banken würden die Restschuldversicherung den Kunden „geradezu aufdrängen, wenn man die ganze Branche im Blick hat.“ Als entlastende Zahl führt die Behörde an, dass zwei Drittel der Geldhäuser mehr Verbraucherdarlehen ohne Restschuld-Police als mit der Absicherung vermitteln. Manche Banken würden aber bis zu 80 Prozent ihrer Kredite in Kombination mit einer Restschuldversicherung vertreiben, gibt die BaFin zugleich zu bedenken. Dies seien "Einzelfälle".

Iff: BaFin-Zahlen sind ungeeignet, Zwang bei Restschuld-Policen zu relativieren

Das Institut für Finanzdienstleistungen sieht aber sehr wohl Indizien dafür, dass die überteuerten Restschuld-Policen den Verbrauchern regelrecht aufgezwungen werden, und zwar branchenweit. Ob das so ist, könne die BaFin mit den erhobenen Daten gar nicht prüfen, so zunächst der Einwand des Verbraucherverbandes. Hierfür seien Testkäufe bei den Instituten notwendig, wofür sich Finanzexperten als Kreditsuchende ausgeben müssten und die Beratungspraxis vor Ort untersuchen.

Aber bereits das vorhandene Datenmaterial spreche für einen sehr hohen Vertriebsdruck und folglich Fehlanreize, den Kunden einen solchen Vertrag auch gegen den Bedarf aufzuschwatzen. Demnach haben laut BaFin 18 von 30 untersuchten Banken bei mindestens 40 Prozent ihrer Kunden einen Kredit nur in Verbindung mit einer Restschuld-Police vermittelt. „Eine beachtliche Erfolgsquote“, kommentiert das iff in der Pressemeldung. Und fragt: "Ab welchem Anteil wäre denn davon auszugehen, dass die Banken den Produktverkauf am Bedarf vorbei forcieren? Wenn alle Kreditnehmer eine Restschuldversicherung haben?".

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Das gemeinnützige Institut fordert nun einen anderen Ansatz, den Absatz von Restschuldversicherungen zu evaluieren. "Eine regelmäßige Kontrolle des Verkaufs mit Hilfe von Beratungstests, bei denen der Berater nicht weiß, dass er getestet wird, wäre ein geeigneter Weg", heißt es im Pressetext. Gerade wirtschaftlich schwachen Verbrauchern könne die zusätzliche Belastung von Kredit und Restschuld-Police finanziell den Rest geben und in die Überschuldung führen, gibt das iff zu bedenken.

mit Pressematerial iff

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