Im Anlegerskandal um die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) ist erneut ein Vermittler zu Schadensersatz verurteilt worden. Der Finanzberater muss dem geschädigten Kunden die gesamte investierte Summe in Höhe von 206.500 Euro zurückerstatten. Dies berichtet am Mittwoch FONDS professionell und beruft sich auf die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Das Urteil vor dem Landgericht Frankenthal sei aber noch nicht rechtskräftig (Az.: 3 O 317/16).

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Zu wenig Anleger-Gelder in Gold investiert?

Es war nicht alles Gold, was glänzt: So lässt sich der Skandal um die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung zusammenfassen, die auch als „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ bekannt ist. Das Unternehmen sammelte zwischen 2011 und 2015 circa 57 Millionen Euro bei Kleinanlegern ein und versprach, dieses Geld in das wertvolle Edelmetall zu investieren. Ob dies tatsächlich geschehen ist, daran bestehen Zweifel. Von den rund vier Tonnen Gold des Unternehmens sollen nur 324 Kilo echt gewesen sein, der Rest gefälscht. Gegen die Vorstände des Unternehmens wird wegen Betruges ermittelt (der Versicherungsbote berichtete).

Ein weiteres Problem: Das Unternehmen hatte auch gar keine Lizenz, um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft zu betreiben. Somit verstieß der Berliner Goldhändler gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Das heißt, den Anlegern der BWF hat man nicht allein Gold zum Kauf angeboten, sondern man hatte sich gleichzeitig verpflichtet, dieses Gold nach Ablauf einer gewissen Zeit zurückzukaufen, dies jedoch mit starken und unrealistischen Aufschlägen gegenüber dem einstigen Preis. Dieser Vorgang wird als Einlagengeschäft bezeichnet und wer dieses Geschäft betreibt, benötigt die entsprechende Lizenz der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.

Gute Chancen auf Schadensersatz

Aufgrund dieser Verstöße haben die Verbraucher nun gute Chancen, ihren Vermittler für die erlittenen Verluste zur Kasse zu bitten. "Insbesondere die Pflicht zur Prüfung der Plausibilität der besagten Anlage dürfte in vielen Fällen verletzt worden sein", sagte dazu der Rechtsanwalt Jan-Sören Grundmann bereits im Sommer letzten Jahres der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Grundmann selbst hatte für die Kanzlei Teichmann & Trotzki in Verden Schadensersatz von einem Finanzvermittler erstritten. Weil viele Vermittler die Seriosität der Geldanlage nicht geprüft haben, können sie nun wegen mutmaßlicher Falschberatung haftbar gemacht werden.

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Für die Anleger ist das ein Glück. Bei der BWF selbst wird kaum noch etwas zu holen sein, denn das Unternehmen ist pleite. Die Vermittler aber verfügen in der Regel über eine Berufshaftpflicht, die für den entstandenen Schaden einstehen muss. "Mit dem Weg über die Berater gibt es wieder eine echte Chance auf Schadenersatz für geschädigte Anleger“, sagt folglich auch Marvin Müller-Blom, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Nieding+Barth und zuständiger Anwalt in dem Fall. Doch ein Urteil in höchster Instanz steht im BWF-Skandal noch aus. Auch deshalb werden die Anleger weiter bangen und kämpfen müssen.

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