Wer als gut versicherter Mensch krank wird und auf Dauer voraussichtlich krank bleibt, der ist deswegen noch lange nicht berufsunfähig. Wenn der bisherige Tagegeld-Versicherer nicht mehr bezahlt und der BU-Versicherer den Status BU noch nicht anerkannt hat, dann fallen auch Menschen, die gut mit den beiden hier passenden Policen vorgesorgt haben, in ein tiefes wirtschaftliches Loch. Nämlich in die Lücke zwischen „krank“ und „BU“.

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  • Stadium 1. Tagegeld ist eingestellt, weil der Arzt sagt: „Status BU“
  • Stadium 2. Lücke (muss geschlossen werden)
  • Stadium 3. BU-Leistung noch nicht anerkannt

Bisher gibt es für Kunden in der Mitte zwischen Krankheit und BU kaum klare Regeln, anhand derer sich beide Versicherer abstimmen. Beide entscheiden bisher nach Aktenlage beziehungsweise nach ihren Tarifbestimmungen. Ohne Rücksicht auf Verluste. Ohne Rücksicht ob der andere Versicherer noch zahlt (Tagegeld) oder jetzt schon zahlt (BU). Die Arag Krankenversicherung bietet nun mit ihrem neuen Tarif „KT plus“ eine Brücke zwischen den Leistungen beider Versicherungssparten und ergänzt ihr Kleingedrucktes so, dass das Tagegeld im Idealfall bis zum Beginn der BU-Leistung gezahlt wird – zeitlich lückenlos, so der Plan.

Doppelabschluss „KT plus“ und BU vier Maklerpools

Bisher haben sich mehr als 20 BU-Versicherer an das Kleingedruckte der Arag angepasst. Genauer: Die Arag erkennt BU-Anträge dieser Versicherer in Kombination mit „KT plus“ an. Für dieses Verfahren hat sich der Versicherer mit vier Maklerpools zusammengetan (Blau Direkt, Fonds Finanz, Maxpool und Netfonds).

©Hennig/online-pkv.de

Versicherungsmakler Sven Hennig, Rügen, ist auf Kranken- und BU-Themen spezialisiert. Er hat sich den neuen Tarif „KT plus“ der Arag genauer angesehen. Im Kern geht es, wie Hennig schreibt, um „abgestimmte Formulierungen“ zwischen der Arag und dem jeweiligen BU-Versicherer, mit denen eine lückenloser Schutz vom Status krank bis zum Status BU gewährleistet werden soll. Wenn sozusagen alles passt. Aber hierzu sieht Makler Hennig einige Haken.

Abschluss ohne Risikoprüfung? Jein ...

Die Arag bietet ihr Produkt „KT plus“ den Angaben zufolge ohne Gesundheitsprüfung an. Ja, bestätigt Makler Hennig. Und nein: Dies gelte nur, wenn der Kunde mit dem Arag-Tagegeld zugleich eine BU-Police beantragt, beides einzureichen über die Pools Blau Direkt, Fonds Finanz, Maxpool oder Netfonds. Dann schließe sich die Arag dem BU-Versicherer und dessen Risikovotum an.

Der Pool informiert anschließend die ARAG, das dieser Antrag angenommen wurde, dann kann auch der „KT plus“-Antrag angenommen werden. Außerdem muss der Kunde laut Arag-Bedingungen im anstehenden Leistungsfall weiterhin die Beiträge seiner BU-Police weiterbezahlen. Im lebensnahen Normalfall ist es meistens anders; dann lassen sich die meisten kranken Kunden im finanziellen Loch zwischen „Krank“ und „BU“ mangels Einkommen die Beiträge ihrer BU-Police stunden. Das geht bei Arag plus nicht, sollen deren Bedingungen greifen.

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Außerdem muss ein Antrag auf BU-Leistung gestellt sein und es darf, klar, noch keine BU-Rente fließen. Kurz gesagt, perfekt ist der Lückenschluss zwischen Krankentagegeld und BU noch nicht. Aber wer sich als Berater mit dem Produkt befasst, der kann seinem Kunden dennoch ein großes Problem aus der Welt schaffen. Hier in seinem Blog hat Sven Hennig die Details erklärt, wie der KT Antrag angenommen wird.

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