Ursache der verstärkten Regulierung in diesem Bereich ist vor allem der zunehmende Gebrauch von Drohnen im gewerblichen sowie privaten Bereich. Nachdem sich zuerst Brüssel damit beschäftigt hat, kommt das Thema damit auch auf die Agenda der Bundesrepublik.

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Ende Oktober haben Abgeordnete des Europäischen Parlaments die Registrierung privat verwendeter ferngesteuerter Flugsysteme gefordert, um diese jederzeit rückverfolgen und erkennen zu können. Sie sollen daher mit einem ID-Chip ausgestattet werden. Entsprechende Forderungen sollen in das geplante Luftverkehrspaket der EU-Kommission einfließen. Medienberichten zufolge soll jetzt auch auf nationaler Ebene verstärkt reglementiert werden.

Verschärfung der Regelungen im privaten und gewerblichen Gebrauch von Drohnen

„Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte, soll der private Einsatz von ferngesteuerten Mini-Fluggeräten über Unfallstellen oder Katastrophengebieten untersagt werden. Auch über Gefängnissen, Kraftwerken oder Menschenansammlungen sollen Drohnen nicht mehr fliegen dürfen. Für gewerbliche Nutzer, etwa Fotografen, ist eine Führerscheinpflicht vorgesehen. Durch den Verkaufsboom bei den Fluggeräten registrieren Behörden verstärkt Gefährdungen und Belästigungen im Luftraum,“ teilte Deutschlandfunk in seinen Nachrichten am Sonntag mit.

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Neben Amazon (Versicherungsbote berichtete bereits) experimentieren auch andere Unternehmen aus dem Silicon Valley mit Drohnen für den Gebrauch im alltäglichen Geschäft. So beispielsweise Google. Ab 2017 soll der kommerzielle Betrieb aufgenommen werden. Bei den Forschungen geht es Google vor allem darum, ein wirksames Kontrollsystem für Drohnen-Flüge in einer Höhe unterhalb von 150 Metern zu entwickeln.

Deutschland Funk

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