Hinter der IDD steckt viel gesamteuropäische politische Arbeit, denn in den vergangenen Jahren wurde oft und kontrovers über neue Regeln für den Versicherungsvertrieb debattiert. Nun ist die Richtlinie verabschiedet und sieht u.a. vor, zugleich den Verbraucherschutz und die Transparenz in der Versicherungsbranche zu stärken. Zudem zielt das IDD auf die Optimierung der Eignung und Weiterbildung der Versicherungsvermittler ab, so gab der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in einer Pressemeldung bekannt.

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IDD: Gesamt-Europäische Vision für Versicherungsvermittler

Im Hinblick auf die Anforderungen an eine Mindestqualifikation von Versicherungsvermittlern bedient sich die IDD einer Unterteilung in Produktgruppen. Diese Produktgruppen werden dann wiederum jeweils unterschiedlichen Risikogruppen zugeschlagen. Aber ist das smart und angewandt auf Deutschland sinnvoll? „Für Deutschland kann diese Einteilung in die Sparten ‚Non life', ‚Insurance-based investment product'" und ‚Life' aber dazu führen, dass die jetzt gültige Pflicht zur Ablegung einer spartenübergreifenden Sachkundeprüfung neu konzipiert werden muss", bemängelt jedenfalls BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli jüngst in einer Pressemitelung des BVK.

„Das wäre nicht im Interesse einer ganzheitlichen Kundenberatung. Daher richten wir unseren Appell an den deutschen Gesetzgeber bei der Umsetzung der IDD in nationales Recht, sich an den bisher bewährten Strukturen zu orientieren und sachgerechte Entscheidungen unter anderem auch im Hinblick auf PRIIPS-Produkte zu treffen." Außerdem fehlt ein weiterer Punkt, wie die BVK findet. Denn es sei doch auch sehr wichtig, ebenfalls den angestellten Versicherungsaußendienst und die über die Unternehmen registrierten (gebundenen) Vermittler in die Pflicht zur IHK-Sachkundeprüfung einzubeziehen. „Damit würden alle den gleichen Anforderungen an die Mindestqualifikation unterliegen, es gäbe hier keine Differenzierungen mehr", erklärt Archangeli.

Stärkung des Verbraucherschutzes, mehr Transparenz und Weiterbildung

„Eine zukünftige einheitliche Regelung wäre aus Sicht des Gesetzgebers konsequent und würde auch dem Kerngedanken der IDD zur Stärkung des Verbraucherschutzes und Schaffung einheitlicher Standards entsprechen." Eine Vorgabe, die darüber hinaus in der europäischen Richtlinie festgeschrieben ist, besteht aus fünfzehn Stunden, die von Branchenmitarbeitern in Fortbildungsmaßnahmen zu investieren seien. „Die Anforderungen unserer branchenweiten Weiterbildungsinitiative ‚gut beraten' sind mit 40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, das sind 30 Stunden, doppelt so hoch. Dies halten wir angesichts der Komplexität der Produkte und im Interesse des Verbrauchers für sachgerecht", rechnet Gerald Archangeli gegen. Innerhalb der Europäischen Union spiegelt die Einigung also sozusagen nur den " kleinsten gemeinsamen Nenner" wider.

Mit Professionalität hat der kleinste gemeinsame Nenner in den Augen der freiwilligen Weiterbildungsinitiative „gut beraten" wenig zu tun. Die Initiative konnte bereits rund 110.000 Versicherungsvermittler für sich und ihre Zielstellung gewinnen. Denn diese Weiterbildungsdatenbank stehe synonym für das Ziel einer Professionalisierung des gesamten Berufsstandes durch die kontinuierliche Ausweitung der Kompetenzen von Vermittlern, die diesen Weg der umfassenden Weiterbildung gehen wollen.

Europäischer Bildungs-Standard für 110.000 Versicherungsvermittler zu tief gestapelt

„Der eingeführte Standard von 30 Stunden im Jahr bei ‚gut beraten' ist tragfähig", unterstrich der BVK-Vizepräsident. „Im letzten Jahr erarbeiteten sich die teilnehmenden Vermittler durchschnittlich rund 38 Weiterbildungspunkte, was einen Zeitaufwand von 28,5 Stunden für ihre Qualifizierung ergibt. Damit wird deutlich, dass die Teilnehmer ihre Selbstverpflichtung zum kontinuierlichen Ausbau ihrer Fach- und Beratungskompetenz sehr ernst nehmen."

Zunächst wird die Europäische Richtlinie IDD im Europäischen Parlament verabschiedet, bevor sie dann nach Ablauf von weiteren zwei Jahren schließlich in den EU-Mitgliedsstaaten geltendes Recht werden wird. Damit in diesem Prozess für den deutschen Versicherungs-Vertrieb alles glatt geht, sieht der BVK vor, dem deutschen Gesetzgeber zur Hand zu gehen. So wolle man sicherstellen, dass hier weiterhin der deutsche, quasi doppelte Standard und nicht etwa der "kleinste gemeinsame Nenner" Qualitätsmerkmal wird (zu Kritik an "gut beraten" siehe u.a. hier).

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„Bei der Umsetzung in nationales Recht werden wir den Gesetzgeber und die politischen Entscheidungsträger aktiv begleiten", sagte der BVK-Vizepräsident, „und uns für die gesetzliche Anerkennung unserer gemeinsamen Weiterbildungsinitiative ‚gut beraten' im deutschen Recht und eine einheitliche, unabhängige Mindestqualifikation aller Versicherungsvermittler einsetzen, im Sinne eines aufgeklärten Verbraucherschutzes und für die Anerkennung der Qualifikation unseres Berufsstands."

Pressemitteilung der BVK vom 28.10.2015

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