Der neue Baustein soll alle Berufsträger und Mitarbeiter einer Kanzlei sowie die beruflich genutzten EDV-Anlagen inklusive der elektronischen Endgeräte absichern. Je Versicherungsjahr und -fall können bis zu 100.000 Euro abgesichert werden.

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AXA: VSH mit einem Cyber-Versicherungsbaustein

Vom Versicherungsschutz umfasst sind Eigenschäden wie beispielsweise Kosten zur Ermittlung des Schadenumfangs sowie der Ursache, zur Wiederherstellung von Daten und Beseitigung von Schadsoftware. Zudem werden Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Kanzleibetriebes versichert.

Darüber hinaus will der Versicherer auch die Kosten für Kommunikationsberatung zur Vermeidung beziehungsweise Begrenzung von Reputationsschäden übernehmen. Ebenso abgesichert sind die Folgen einer Datenschutzverletzung und zwar auch dann, wenn Datenträger wie USB-Sticks gestohlen werden oder es zu einem anderweitigen Verlust kommt. Überdies haftet die AXA, wenn Daten bei externen Dienstleistern gespeichert sind, also beispielsweise bei einem Cloud-Anbieter.

AXA Konzern AG

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