Im betroffenen Fall hatte ein Kunde 2009, auf Anraten eines Versicherungsvertreters, eine in 2002 abgeschlossene Lebensversicherung zu kündigen und eine neue Lebensversicherung über ihn abzuschließen. Dabei hatte er unter anderem über die mit der Kündigung verbundenen Nachteile nicht ausreichend aufgeklärt.

Rechtsschutzversicherung muss trotz Passus "kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen" leisten

Folglich hatte der Kunde keine Kenntnis über den geringeren Garantiezins, den Wegfall der Steuerfreiheit, die höheren Prämien wegen des höheren Alters und die neuerlichen Abschlusskosten.

Resultierend daraus beabsichtigte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt, Schadenersatzansprüche gegen den neuen Lebensversicherer und dessen Vertreter geltend zu machen.

Daraufhin lehnte die Rechtsschutzversicherung des Kunden den Versicherungsschutz für diesen Rechtsstreit ab. Sie meinte, dass der Kunde einen Anspruch aus der vermittelten Lebensversicherung geltend macht. Dafür sei aber bedingungsgemäß der Versicherungsschutz ausgeschlossen und verwiesen dabei auf den Passus „dass kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen besteht“.

Schadenersatz wegen Falschberatung gegen seinen Lebensversicherer

Dieser Rechtsauffassung folgten das Land- und Kammergericht mit zutreffender Begründung jedoch nicht. So stellte das Landgericht Berlin fest (Gz.: 23 O 443/11), dass die Rechtschutzversicherung auch dann leisten muss, wenn ein Kunde gegen seinen Lebensversicherer Schadenersatz wegen Falschberatung geltend macht.

So stellten die Richter zu Recht fest, dass der Versicherungskunde einen Anspruch aus einem eigenständigen gesetzlichen Schuldverhältnis geltend macht und es im Kern gerade nicht um die Geltendmachung einer Versicherungsleistung geht. Die Ausschlussklausel muss jedoch eng und im letztgenannten Sinn ausgelegt werden. Die hiergegen gerichtete Berufung der Rechtsschutzversicherung hat das Kammergericht mit Beschluss (Gz.: 6 U 113/13) wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit nicht angenommen, Die Rechtsschutzversicherung muss nun zahlen.

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