Allein 140.000 Schäden in Gesamthöhe von 1,8 Milliarden Euro nach dem Sommerhochwasser des Jahres 2013 in der Versicherungswirtschaft und es ändert sich nichts. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sind sich einig, "dass ein Schutz vor Elementarschadensereignissen auch durch individuelle Prävention sowie Risikoabsicherung erzielt werden muss.“ Die Versicherer begrüßen derweil, dass sich die Justizminister der Bundesländer gegen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen haben. Und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) streut irritierende Meldungen, sei doch angeblich praktisch jedes Haus gegen Elementarschäden versicherbar.

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„Zukünftige staatliche Hilfen…

sollten daher auch berücksichtigen, ob die Betroffenen eine Versicherung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen hätten abschließen können.“ So lautet der Beschluss im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ der Landesjustizminister auf ihrer aktuellen Frühjahrskonferenz in Stuttgart.

Im Umkehrschluss...

bedeutet die Nichteinführung einer Pflichtversicherung für Elementarschadenereignisse natürlich, dass Versicherungsmakler als Interessenvertreter ihrer Kunden (Mandanten) im Schadenfall haften, wenn sie in ihren Beratungen (zur Gebäude-, Hausrat-, Geschäftsinhalts-, Maschinenversicherung etc., wie auch Kaskodeckung in der Kfz) vergessen die Elementardeckung anzubieten. Das gilt insbesondere dann, wenn der betroffene Mandant nachweisen kann, dass eine entsprechende Elementarabsicherung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen möglich gewesen wäre. Versicherer haften in diesem Zusammenhang für Ihre Vertreter, Mehrfachagenten und Vertriebe. Entsprechende Haftungsfälle, gerade aus 2013 (sowohl gegen Makler, wie auch gegen Vertreter), sind derzeit bei verschiedenen Gerichten anhängig.

Auf staatlicher Seite...

mangelt es an einer gesetzlichen Festschreibung von Bauverboten in Hochwasser gefährdeten Gebieten ebenso, wie an Rückbaumaßnahmen bestehender Objekte inkl. Entschädigung, um eine Wiederherstellung von ausreichenden Polderflächen (und damit besseren Hochwasserschutz) zu ermöglichen. Dass allein die Bereitstellung von Versicherungsschutz nicht zielführend ist, dies wurde auch schon auf Versicherungsbote in einem Kommentar thematisiert.

Das Risiko Starkregen...

wird erstaunlicherweise kaum beachtet, obwohl es zu einem mittlerweile ganz bedeutenden Risiko geworden ist (inklusive Folgerisiken wie Erdrutsch/Erdsenkung, Rückstau etc.). Überschwemmungen treten eben nicht nur durch ausufernde Gewässer auf, sondern immer häufiger auch durch Starkregen. Dieser Umstand wird nicht selten sowohl von den Mandanten, wie auch von Versicherungsvermittlern aller Art verdrängt. Im Schadenfall sind der Ärger und das Leid des Mandanten dann genauso groß wie die Haftungswahrscheinlichkeit des Versicherungsmaklers, wenn sich eine entsprechende Passage zu Elementarrisiken in der Beratungsdokumentation nicht finden lässt.

Steigendes oder drückendes Grundwasser...

ist meines Wissens nicht ausdrücklich versicherbar (z.B. nach Regen und wegen ausufernden Gewässern). Ein Risiko, von welchem nicht wenige Bürger schon betroffen waren. Dieses Risiko wurde offensichtlich von der Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ der Landesjustizminister völlig vergessen. Hier lesenden Maklern oder Versicherern wäre ich im Übrigen dankbar, wenn sie unten im Kommentarbereich einen Hinweis hinterlassen würden (unter Angabe des Bedingungstextes zum explizit genannten Gefahrenbereich steigendes/drückendes Grundwasser wegen Oberflächenwasser (Regen) oder ausufernden Gewässern), insofern einem Makler oder Versicherer anderslautende Informationen vorliegen.

GDV-Präsident Alexander Erdland...

meint indes, dass nach Angaben der deutschen Versicherer nahezu alle Gebäude hierzulande gegen Elementargefahren versichert werden könnten. Wirklich? Gegen alle Elementargefahren? In allen ZÜRS-Zonen? In allen Erdbebenzonen? Auch inklusive Elementar-Vorschaden? Auch für steigendes/drückendes Grundwasser wegen Regen oder ausufernden Gewässern? Hier kann man Versicherungsberater, Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter nur auffordern jeden einzelnen Fall von Ablehnung einer Elementarversicherung persönlich an Herrn Erdland zu senden. Vielleicht ergibt sich dann auch für den GDV-Präsidenten ein neues Bild. Derartige Ablehnungen wären zu adressieren an:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
z.Hd. Herr Erdland
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
E-Mail: berlin@gdv.de

Völlig Recht hat GDV-Präsident Erdland allerdings mit der Aussage: „Der beste Schutz sind Prävention und Versicherung zusammen. Versicherungsschutz allein verhindert keine Katastrophe.“

Risiken für Versicherungsmakler

Es tut sich wie immer im Bereich der Elementarversicherung leider nichts. Gerade Versicherungsmakler bleiben also im Schadenfall die „Elementar-Prügelknaben“ für nicht versicherte Mandanten und deren Anwälte, wenn der Versicherungsmakler die Beratung zur Absicherung von Elementarrisiken nicht mittels vom Mandanten unterzeichneter Dokumentation nachweisen kann. Alternativ müsste der Nachweis erbracht werden, dass der Mandant die Absicherung nicht wünschte, bzw. dass die Absicherung nicht möglich war.

Allerdings gibt es natürlich auch die Möglichkeit, die entsprechende Beratung und die Dokumentation derselben nachzuholen – am sinnvollsten natürlich vor dem nächsten Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben. Selbige Beratungen sind dann zumeist nicht nur mit dem kaufmännischen Erfolg des Versicherungsmaklers aus der Elementarversicherung heraus verbunden, sondern eben auch gleichzeitig in anderen Sparten. Und tritt tatsächlich der Schadenfall ein, wird der Mandant froh sein, dass sein Versicherungsmakler damals die Initiative zur Absicherung von Elementarereignissen erneut ergriffen hat.

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Udo Rummelt

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