Die Fraktion Die Linke stellte im Bundestag eine umfassende Anfrage über Auswirkungen der beitrags- und steuerfreien Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung auf die Sozialversicherungen sowie die Finanzen des Bundes.

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Beitragsfreie Entgeltumwandlung führt zu Beitragausfällen in Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung

Hauptkritikpunkt der Oppositionspartei ist, dass die Sozialabgabefreiheit bei einer Entgeltumwandlung zu weniger Einnahmen bzw. Beitragsausfällen in allen Sozialversicherungszweigen führen könnte. Entsprechend könnten sich Beitragssätze in Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung erhöhen.

Die Linke führt dazu auch Aussagen des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Axel Reimann, an (erschienen im Handelsblatt am 02.03.2015). Dieser warnt vor einer weiteren Ausweitung der abgabefreien Entgeltumwandlung: „Man muss sich darüber im Klaren sein, dass jede Erweiterung der abgabefreien Entgeltumwandlung die Rentenversicherung [...] schwächt.“ Und weiter: „Eine Ausweitung der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung erscheint mir aber nicht der geeignete Schlüssel, um zu einer umfassenden Sicherung des Alterssicherungssystems zu kommen“.

Die Beitragsausfälle würden Schätzungen zufolge 3 Mrd. Euro betragen. Doch würden den Mindereinnahmen durch die Entgeltumwandlung in der Zukunft Mehreinnahmen gegenüberstehen. Diese werden durch Besteuerung und Verbeitragung der Betriebsrenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erzielt, erklärte die Bundesregierung darauhin. Auch habe man im zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages das Thema ausführlich besprochen. Es wurde mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Entgeltumwandlung wesentlich für den Erfolg beim Aufwuchs der Betriebsrentenansprüche in den letzten Jahren gewesen sei und die Verteilungswirkungen angesichts dessen vertretbar seien.

Studie zur Optimierung der bAV

Die Bundesregierung stellte auch grundsätzlich klar, dass man den positiven Trend bei der Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung nicht gefährden wolle. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen weiterhin motiviert werden, einen Teil ihres Lohns in Betriebsrentenanwartschaften umzuwandeln“, heißt es.

Welches Optimierungspotential in der betrieblichen Altersvorsorge bestehe, soll eine Studie zu Tage fördern. Im Fokus des Forschungsauftrags stehen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Hemmnisse sowie Optimierungsmöglichkeiten, um den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung zu steigern. Untersucht werden sollen dabei die bestehenden Förderregelungen für die über umgewandelte Bruttoentgelte finanzierte betriebliche Altersversorgung ebenso wie für die vom Arbeitgeber finanzierte. Unter anderem will man auch die bAV für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) effizienter gestalten. Ebenso möchte man prüfen, ob auch stärker Geringverdiener eine Altersvorsorge über den Betrieb erhalten können, wenn man z. B. steuerliche Rahmenbedingungen schafft.

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Der Forschungsauftrag wurde am 22. Dezember 2014 an die Universität Würzburg vergeben. Die Laufzeit soll ca. zwölf Monate betragen. Dementsprechend ist die Fertigstellung des Abschlussberichts bis zum Jahresende 2015 vorgesehen, so die Regierung. Eine Veröffentlichung dieses Berichts soll anschließend zeitnah erfolgen.

HIB

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