Das Betriebsrentenstärkungsgesetz der Bundesregierung wird von den mittelständischen Unternehmen positiv aufgenommen. Fast zwei Drittel der Arbeitgeber (64 Prozent) rechnet mit steigendem Arbeitnehmer-Interesse an der betrieblichen Altersvorsorge aufgrund der Gesetzesreform. Allerdings hat sich nicht einmal jedes fünfte Unternehmen (17 Prozent) bisher festgelegt, die bAV-Reform zu nutzen und das Angebot an Betriebsrenten im kommenden Jahr zu erweitern. Dies ist Ergebnis der Forsa-Studie „Betriebliche Altersvorsorge im Mittelstand 2017“, in Auftrag gegeben von der Generali und dem F.A.Z.-Institut.

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Betriebsrentenstärkungsgesetz: bAV soll attraktiver werden

Die Bundesregierung will das Betriebsrentenstärkungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode durchsetzen. Im Dezember 2016 von der Regierung beschlossen, befindet sich der Gesetzentwurf aktuell im Gesetzgebungsverfahren und könnte bereits zum Jahreswechsel 2018 in Kraft treten. Es soll dazu beitragen, dass die Betriebsrente attraktiver wird und mehr Arbeitnehmer einen bAV-Vertrag abschließen.

Unter anderem sieht das Gesetz beim Sozialpartnermodell Betriebsrente als neuem Durchführungsweg der bAV ("Nahles-Rente") eine Enthaftung der Arbeitgeber vor. Sie sollen zukünftig ihren Beschäftigten nicht mehr garantieren müssen, dass eine Betriebsrente in bestimmter Höhe ausgezahlt wird, sondern nur der Erhalt der eingezahlten Beiträge. Voraussetzung ist, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften darauf geeinigt haben. Die Pflicht zur Garantie schreckte bisher vor allem kleine und mittlere Betriebe ab.

Darüber hinaus vorgesehen ist ein bAV-Förderbetrag: der Fiskus päppelt die Betriebsrenten von Beschäftigten mit kleinen Einkommen. Arbeitgeber sollen künftig Zuschüsse von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringverdiener 240 bis 480 Euro pro Jahr in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Diese 30 Prozent Förderbetrag erhält der Arbeitgeber durch direkte Verrechnung mit der Lohnsteuer erstattet. Anrecht haben sollen Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 2.000 Euro pro Monat. Weitere Verbesserungen sind geplant, unter anderem eine verminderte Anrechnung auf die Grundsicherung (der Versicherungsbote berichtete).

Hoffnung auf attraktivere bAV-Produkte

Diese Reformen spiegeln sich auch in den Erwartungen der Mittelständler wieder. So rechnet mehr als jeder zweite Unternehmer (56 Prozent) laut Forsa-Studie damit, dass die bAV-Policen künftig attraktiver werden. Einen sinkenden Haftungsumfang erhoffen sich 44 Prozent der Umfrage-Teilnehmer. Dass die Unternehmen bei Bürokratie und Vorschriften in der bAV entlastet werden könnten, stößt hingegen auf weniger Optimismus – 35 Prozent erwarten hier Verbesserungen durch das neue Gesetz.

Abgefragt wurden in der Studie auch die Erwartungen an die Digitalisierung. Mehr als die Hälfte der befragten Personalverantwortlichen (59 Prozent) erwartet von den Anbietern ganzheitliche digitale Lösungen, also bAV-Angebote, bei denen sämtliche Angelegenheiten wie Antrag, Verwaltung und Vertragsänderungen digital möglich sind. Gleichzeitig sind für 58 Prozent aller Befragten Online-Tools für die Abwicklung und Kontrolle der bAV wichtig.

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Hintergrundinformationen: Die bAV-Studie der Generali Versicherungen untersucht seit 2012 gemeinsam mit dem F.A.Z.-Institut die Ansprüche und Bedürfnisse deutscher mittelständischer Unternehmen an die betriebliche Altersversorgung. Für die repräsentative Studie hat die Marktforschungsgesellschaft forsa hat im Januar 2017 insgesamt 200 Personalverantwortliche, in deren Zuständigkeit die betriebliche Altersversorgung fällt, aus deutschen mittelständischen Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern zu aktuellen Entwicklungen, ihrem bAV-Angebot, ihrem Bedarf an Produkten und Services sowie zu ihrem HR-Management interviewt.

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