Die schwarz-rote Bundesregierung will die Betriebsrenten von Beschäftigten mit niedrigem Einkommen besser fördern: Entsprechend wurde 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein bAV-Förderbetrag eingeführt. Ob und in welchem Umfang dieser tatsächlich genutzt wird, darüber informiert aktuell das Statistische Bundesamt (Destatis). Und tatsächlich lässt sich erkennen, dass der staatliche Zuschuss vermehrt abgerufen wird: wenn auch noch auf überschaubarem Niveau.

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Durchschnittlich 120 Euro Zuschuss im Jahr

"Das Volumen für den Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 33 Prozent auf insgesamt 89 Millionen Euro gestiegen", schreibt die Behörde in einem Pressetext. Im zweiten Jahr nach Einführung wurde der Zuschuss demnach von rund 741.200 Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt, die bei 67.400 Arbeitgebern in Lohn und Brot standen.

Im Schnitt wurden 120 Euro staatlicher Zuschuss gewährt, berichtet Destatis weiter. Und noch immer ist die Nutzung des Zuschusses sehr gering. Lediglich bei 3,4 Prozent aller deutschen Arbeitgeber wird die Förderung abgerufen.

Dass weit mehr Beschäftigte Anspruch hätten, zeigen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums: Bei rund 21 Millionen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten erhielten im letzten Jahr 3,38 Millionen, also 16 Prozent, ein Gehalt von weniger als 2000 Euro brutto im Monat. Sie wären somit förderberechtigt - sofern sie eine Betriebsrente halten. Hierbei sind Beschäftigte in Teilzeit noch nicht erfasst.

Förderbetrag 2020 angehoben

Der 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss, der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2.200 Euro gewährt wird. Er beträgt 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt.

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Der Betrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro (Werte von 2019) wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 wurde er im August deutlich angehoben: auf maximal 288 Euro, wobei weiterhin maximal 30 Prozent des Arbeitgeberzuschusses von -nun- maximal 960 Euro unterstützt werden.

Förderbetrag in Kleinbetrieben kaum genutzt

Den größten Sprung von 2018 zu 2019 gab es laut Statistischem Bundesamt bei den Kleinstbetrieben: 9.400 Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten führten die Betriebsrente mit staatlichem Zuschuss ein. Dennoch ist gerade bei den Kleinen die Absicherung am geringsten. Nur 2,4 Prozent der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe ruft den Förderbetrag ab.

Bei den kleinen und mittleren Betrieben (zehn bis 250 Beschäftigte) waren es 5,0 Prozent beziehungsweise 7,7 Prozent, die den Förderbetrag 2019 abgerufen haben. Am meisten jedoch wird er bei den Großbetrieben mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt, hier riefen 13,4 Prozent der Unternehmen die Zuschuss ab.

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Destatis

Hintergrundinformationen: Diese Ergebnisse stammen aus der im Juli erstmals veröffentlichten Statistik der Lohnsteueranmeldungen, die im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eingeführt wurde. Sie umfasst die Lohnsteueranmeldungen aller Arbeitgeber in Deutschland.

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