Laut einer repräsentativen TNS-Emnid-Umfrage der Postbank ist die Betriebsrente der beliebteste Vorsorgeweg. Auch GDV-Angaben zeigen, dass sie sich zu einem wichtigen Instrument der Altersvorsorge entwickelt hat: Mittlerweile macht sie über 17 Prozent aller Lebensversicherungsverträge aus, bei Bestandsbeiträgen sogar 22,7 Prozent. Direktversicherungen nehmen hier eine bedeutende Rolle ein. Ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge leisten Rückdeckungsversicherungen, zum Beispiel über Direktzusagen oder Unterstützungskassen. Dennoch wird nicht ganz zu Unrecht kritisiert, dass die Verbreitung der bAV nur langsam voranschreitet. Dies gilt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs).

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Welche Argumente sprechen für Betriebsrenten?

Dabei können die Vorteile von Betriebsrenten gerade kleineren Betrieben nutzen – und zwar Arbeitnehmern und -gebern. Mit einer bAV zeigt der Arbeitgeber soziale Verantwortung, und das trägt zur Mitarbeiter-Zufriedenheit bei. Das hilft gerade in Zeiten guter Konjunktur, Personal zu halten oder zu rekrutieren. Eine Studie zur betrieblichen Altersvorsorge von Deloitte belegte, dass bei einem Arbeitgeber-Wechsel 88 Prozent auf eine vom Arbeitgeber finanzierte Leistung achten. Mitarbeiter hingegen schätzen Betriebsrenten, weil sie damit aus dem brutto sparen, auf diese Weise Steuer- und Sozialabgaben reduzieren und mit wenig Aufwand ihre Altersvorsorge aufstocken. Dabei leistet die „Systemrendite“ von Betriebsrenten gerade über längere Zeit hinweg einen wichtigen Beitrag.

Wie geht es mit der bAV weiter?

Das 2018 in Kraft tretende Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll die Verbreitung der bAV in KMUs ankurbeln: Der steuerliche Dotierungsrahmen wird erhöht, und die „Opting-Out“-Regelung soll mehr Arbeitnehmer ins bAV-Versichertenkollektiv führen. Geringverdiener sollen mehr Chancen zum Aufbau einer ausreichenden Vorsorge erhalten: Etwa durch einen Freibetrag von bis zu 200 Euro pro Monat von Rentenleistungen aus einer bAV auf die Grundsicherung. Zudem erhalten Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent für zusätzliche Arbeitgeberbeiträge bei Arbeitnehmern, die weniger als 2.200 Euro brutto verdienen.

Aber auch mehr Wissen in der Bevölkerung würde die bAV-Verbreitung fördern. Kennen die Menschen das Vorsorge-Potenzial und sogar ihr eigenes Recht auf eine bAV durch Entgeltumwandlung nicht, haben es selbst bestehende Angebote schwer, von der Belegschaft angenommen zu werden. In den Betrieben kann klare und verständliche Kommunikation – in Kombination mit einem bedarfsgerechten Angebot – für mehr Anhänger sorgen.

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Eine wichtige Voraussetzung für mehr bAV-Verbreitung muss aber auch von der Produkt-Seite kommen. Die Niedrigzins-Phase hat gezeigt, dass es immer stärker auf renditefähige Tarife ankommt. Lösungen, die die Stärken der Kapitalmärkte nutzen, haben klare Vorteile: Arbeitnehmer erhalten so mehr Renditechancen für ihre Renten. Und moderne Fondspolicen bieten auf Wunsch oft auch Garantien. Die wünschen sich viele Arbeitnehmer, und den Arbeitgeber befreien sie aus der Haftungsfalle. Die Garantie-Frage bleibt gerade für KMUs aktuell: Denn sie werden im neuen BRSG-Sozialpartnermodell mit seinem Garantieverbot nicht erfasst, wenn sie keinen Tarifvertrag haben. Passgenaue Angebote sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bleiben also so aktuell wie eh und je – und eine wesentliche Aufgabe für die Versicherungsbranche.