Die Einführung eines digitalen „Barcodes" für Banken, Versicherungen und andere Finanzmarktakteure gilt als wichtige Maßnahme und Konsequenz aus der Finanz- und Wirtschaftskrise. Wer verbirgt sich hinter einer konkreten Transaktion? Könnte der Marktteilnehmer einen Ausfall des Geschäfts verkraften? Drohen Kettenreaktionen? All diese Fragen konnten Aufsichtsbehörden, aber auch Marktteilnehmer im Vorfeld der Lehman-Pleite nicht beantworten – mit verheerenden Folgen. Für die Aufsichtsbehörden eröffnet der LEI-Code damit völlig neue Einsichts- und Eingriffsmöglichkeiten im globalen Maßstab.

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Barcode als Reaktion auf die Lehman-Pleite

„Im Rahmen der weltweiten Finanzkrise mussten sich die Aufsichtsbehörden eingestehen, dass eine Zuordnung und Nachverfolgbarkeit von Finanztransaktionen in vielen Fällen nicht schnell genug möglich war, um das Vertrauen in die Stabilität der Finanzmärkte und der Finanzmarktakteure zu erhalten. Dieser Umstand hat die Fähigkeit zur Überwachung und Verhinderung von systemischen Risiken eingeschränkt, teilweise sogar ausgeschaltet. Mit der Einführung des LEI-Codes wird es nun für die Aufsichtsbehörden deutlich einfacher, komplexe Firmengeflechte offenzulegen, Verbindungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten zwischen Handelspartnern zu erkennen sowie Risiken und Gefahren von möglichen Kettenreaktionen und systemischen Risiken schnell nachzuprüfen.“, erklärte Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.

Entsprechend der Selbstverpflichtung der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) werden künftig weltweit alle Marktteilnehmer bei Finanztransaktionen - etwa beim börslichen und außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten - einen digitalen Fingerabdruck hinterlassen und damit eindeutig identifizierbar sein. Über 60 Finanzaufsichtsbehörden in über 40 Ländern unterstützen inzwischen die Einführung des so genannten Legal Entity Identifier Codes (LEI), über 350.000 dieser Codes wurden bereits vergeben.

LEI-Code soll auch die Arbeit der Aufsichtsbehörden erleichtern

Einen wichtigen operativen Teil der Verwaltung des globalen LEI-Systems soll die GLEIF-Stiftung mit Sitz in Frankfurt übernehmen. Deren globales System zur Identifizierung von Finanzmarktakteuren soll einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Finanzmarktstabilität weltweit leisten, ist sich Dr. Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, sicher.

Zur Durchführung von Transaktionsmeldungen im Rahmen der EU-Verordnung des außerbörslichen Handels mit Derivat-Produkten (EMIR) oder beispielsweise des amerikanischen Dodd-Frank Act ist die Verwendung eines Legal Entity Identifiers bereits heute verbindlich vorgeschrieben. Zudem findet der LEI bereits Erwähnung in vielen weiteren Regularien, wie etwa in den technischen Standards zur AIFMD (Alternative Investment Fund Managers Directive) oder auch im Rahmen von MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) / MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation).

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Auch Finanzmarktakteure selbst profitieren

„Dabei ist es gelungen, dieses System in enger Kooperation zwischen staatlichen Aufsichtsbehörden und den privaten Anwendern so zu entwickeln, dass beide Seiten durch Standardisierung davon profitieren“, betonten Wolf und Hartsink. „Denn auch die Finanzmarktakteure selbst profitieren von diesen Neuerungen, weil sie auch für ihr eigenes Risikomanagement auf den LEI-Code zurückgreifen können.“

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

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