Im vergangenen Monat unterlag ein Rentner in dritter Instanz gegen die Allianz (BGH, Az. IV ZR 213/14). Der Bundesgerichtshof entschied, dass Versicherer nicht erklären müssen, wie sich die Beteiligung an den Überschüssen zusammensetzt und auch einen weiteren Auskunftsanspruch, um den Auszahlungsbetrag auf Richtigkeit zu überprüfen, gibt es nicht.

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BdV: Urteil zu Bewertungsreserven steht nicht mit dem Grundgesetz im Einklang

Nach der Prüfung des Urteils stellte der BdV fest, dass das Urteil nicht mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Der BdV will nun Verfassungsbeschwerde einreichen. „Wir gehen davon aus, dass das Verfassungsgericht erneut den Gesetzgeber dazu verpflichtet, endlich die Rechte der Versicherungsnehmer ernst zu nehmen.“, erklärte Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Im gleichen Atemzug kritisierte Kleinlein den Gesetzgeber: „Wir sehen das von uns erstrittene Verfassungsgerichtsurteil aus 2005 nicht korrekt umgesetzt.“ So sollte das damalige Urteil eine Regelung für transparente und verbindlichere Angaben zur Überschussbeteiligung schaffen. Auch eine Verrechnung der neu zu schaffenden Bewertungsreserven mit den Schlussüberschüssen sollte ausgeschlossen werden.

Kleinlein: Verbraucher müssten dann vor der Altersvorsorge mit Versicherungen gewarnt werden

„Der Gesetzgeber hat damals gepfuscht, als es darum ging, die Vorgaben des Verfassungsgerichts in ein Gesetz zu gießen“, erläutert Kleinlein. Das Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Vormonat brachte nun das Fass zum überlaufen.

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Sollte das Urteil auch vom Bundesverfassungsgericht gestützt werden, sieht der BdV die Altersvorsorge mit Versicherungen insgesamt in Gefahr. „Dann müssen alle Verbraucher vor dieser Form der Altersvorsorge dringend gewarnt werden“, macht Kleinlein deutlich.

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