Es war ein letzter Strohhalm, an den sich die Gegner des umstrittenen Lebensversicherungs-Reformgesetzes (LVRG) geklammert haben: im Juli hatte Bundespräsident Joachim Gauck angekündigt, das neue Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu wollen. Im Vorfeld dazu hatte die Verbraucherorganisation Bund der Versicherten (BDV) in einem offenen Brief verfassungsrechtliche Bedenken gegen das LVRG geltend gemacht.

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Aber alles Hoffen nützte nichts, denn Bundespräsident Gauck hat das Gesetz unterschrieben. Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es ab morgen in wichtigen Punkten in Kraft, in voller Gänze dann zum 01. Januar 2015.

LVRG bringt Senkung des Garantiezines auf 1,25 Prozent

Das Lebensversicherungs-Reformgesetz bringt einige Neuerungen. So sinkt zum 01. Januar 2015 der Garantiezins für Neuverträge in der LV-Sparte von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent. Ebenso gesenkt wird der Höchstzillmersatz. Dieser wird von 40 auf 25 Promille abgesenkt.

Für mehr Transparenz soll ab 2015 die Angabe der sogenannten Effektivkosten sorgen, die laut VVG-Informationspflichten-Verordnung verpflichtend ausgewiesen werden müssen. Diese Kennziffer zeigt an, um wie viel die Rendite eines Vertrages durch die Abschlusskosten insgesamt geschmälert wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt des LVRG ist die Verteilung der Bewertungsreserven. Diese fließen künftig nicht mehr in voller Höhe an ausscheidende Versicherungsnehmer. Stattdessen wird ein Teil zurückgehalten, der für die Finanzierung der an die verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen notwendig ist.

„Ein schwarzer Tag für die Verbraucher“, kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV), das Inkrafttreten des Gesetzes. Aktuell prüft der BdV, welche rechtlichen Schritte angesichts des neuen Gesetzes jetzt notwendig sind. „Es ist bitter, dass diese Regierung die hart erkämpften Erfolge des Verbraucherschutzes mit Füßen tritt“, so Kleinlein. Der BdV hatte 2005 nach langjährigem Verfahren den Rechtsanspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven vor dem Verfassungsgericht erstritten.

Württembergische reagiert mit Ausschüttungssperre

Schon die Vorlage des Gesetzesentwurfes im Mai war vonseiten des Verbraucherschutzes heftig kritisiert worden. Gerade einmal 1,5 Werktage räumte die Bundesregierung den Verbänden seinerzeit für eine umfassende Stellungnahme ein. „Das gesamte Gesetzgebungsverfahren widerspricht sämtlichen demokratischen Gepflogenheiten“, kritisiert Kleinlein. Aber auch in weiteren Gesetzesvorhaben verzichtet die Regierung auf eine angemessene Beteiligung der Verbände. „Das Tempo, mit dem die Regierung die Neuregelungen durch die Instanzen peitscht, zeigt, dass eine Beteiligung des Verbraucherschutzes nicht erwünscht ist“, so Kleinlein.

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Als erster Versicherer reagierte die Württembergische Lebensversicherung auf die Verabschiedung des Lebensversicherungs-Reformgesetzes (LVRG). Trotz Gewinnerwartung will der Lebensversicherer vorerst keine Dividende mehr auszahlen.

BDV

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