Das Berliner ITA-Instituts für Transparenz stellt in einer aktuellen Studie fest, dass sich viele Finanz- und Versicherungsberater bei der Kunden- und Anlageberatung nicht an die gesetzlich erforderlichen Dokumentationspflichten halten. Die Studie liege, laut „Spiegel“, dem Bundesjustiz- und Verbraucherministerium vor.

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Konkret geht es darum, dass Dokumentationen nicht erstellt und übergeben wurden. Ein erheblicher Teil der sogenannten Beratungsprotokolle wiesen zudem Mängel auf. In vielen Dokumentationen würden „wesentliche Inhalte des Gesprächs, zum Beispiel die Empfehlung eines Produkts und deren Begründung“ fehlen. Die Folgen für den Kunden können fatal sein. Im Schadenfall stärkt das Beratungsprotokoll die Position des Bank- oder Versicherungskunden. Außerdem macht das Protokoll die Chancen und Risiken des Vertrages für den Kunden besser erkennbar.

Mängel in Beratungsprotokollen

Seit 2007 sind Banken und Versicherungen gesetzlich verpflichtet, jede Beratung – auch telefonisch geführte – schriftlich zu dokumentieren. Das Beratungsprotokoll besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil muss eine Analyse der Ist-Situation enthalten. Bei dieser geht es um die familiäre, finanzielle und steuerliche Situation.

Der zweite Teil des Beratungsprotokolls enthält eine Anlageempfehlung, passend zu den Wünschen und Zielen des Kunden. Im Beratungsprotokoll muss außerdem eine Begründung zu dem vom Berater empfohlenen Produkt vorhanden sein. Die Inhalte des Beratungsgespräches sind in schriftlicher Form festzuhalten. Durch seine Unterschrift dokumentiert der Kunde die Richtigkeit der gemachten Angaben.

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Das Beratungsprotokoll ist Teil des Versicherungsvertragsgesetzes. Das 2007 in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie auch die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) haben unter anderem einen verbesserten Anlegeschutz zum Ziel.

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