Mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition billigte der Ausschuss am Mittwoch den Entwurf für das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (FQWG).

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Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die Beitragsautonomie sowie den Qualitäts- und Preiswettbewerb der Krankenkassen untereinander stärken. Heftig umstritten ist weiterhin die Frage der paritätischen Finanzierung im Gesundheitswesen, die nach Auffassung der Opposition mit dem Gesetz aufgehoben wird, weil Beitragssatzsteigerungen künftig allein von den Versicherten getragen werden müssen. Dies sei der Hauptgrund, weshalb dem Gesetz insgesamt nicht zugestimmt werden könne, heißt es aus der Sitzung des Bundestages vor Verabschiedung des Gesetz vergangenen Donnerstag.

Vor der Verabschiedung hatte es noch diverse Änderungsanträge seitens der Koalitionsfraktionen gegeben, die laut Aussage des Bundes nun in den Entwurf eingearbeitet werden. Kritische Stimmen kamen dazu u.a. aus dem Bundesgesundheitsausschuss und dem Bundesrat sowie von der Fraktion Die Linke.

GKV-Finanzreform stelle Solidarprinzip in Frage

Der Präsident des Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD), Adolf Bauer, lobte die einkommensunabhängige Kopfpauschale. Insbesondere für Rentner sowie chronisch kranke Menschen sei dies ein kleiner Fortschritt. Aus seiner Sicht wäre nun eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. „Doch herrscht in dieser Hinsicht Fehlanzeige. Denn anstatt Beitragssenkungen zu versprechen, ist davon auszugehen, dass die Arbeitnehmer-Kassenbeiträge in den kommenden Jahren auf bis zu 10 Prozent steigen. Angesichts ebenfalls steigender Pflegebeiträge und einem sinkenden Rentenniveau bedeutet das heute verabschiedete Gesetz eine Attacke auf das Solidarprinzip“, so Bauer.

Die Münsteraner Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink übte weiterhin deutliche Kritik am verabschiedeten GKV-Finanzierungsgesetz: „Die Zeche zahlen die Versicherten. Da der Arbeitgeberbeitrag auf dem heutigen Stand eingefroren bleibt, müssen die Versicherten den gesamten künftigen Kostenanstieg im Gesundheitswesen alleine bezahlen. Das ist zutiefst ungerecht“, so Klein-Schmeink. Darüber hinaus werde die Situation der freiberuflichen Hebammen nicht auf Dauer gelöst. Damit sei das Wahlrecht der Eltern auf eine selbstbestimmte Geburt weiterhin nicht sichergestellt.

GKV-Spitzenverband kritisiert Pflicht auf günstigere Konkurrenten hinzuweisen

Die Kassen begrüßten das Gesetzesvorhaben grundsätzlich. Dennoch wurde ein weiterer Änderungseintrag in das Gesetz mit einbezogen, der die Kassen zwingt, Versicherte künftig auch auf günstigere Angebote aufmerksam machen. Diese sollen über die Webseite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar sein.

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„Es ist keine Frage, dass Kassenmitglieder auch in Zukunft über Beitragserhöhungen informiert werden müssen und dass es dann auch weiterhin ein Sonderkündigungsrecht gibt. Eine gute Krankenkasse findet man aber nicht nur über den Preis, sondern über das richtige Verhältnis von Preis und Leistung. In keiner anderen Branche gibt es eine gesetzliche Pflicht, auf einen billigeren Konkurrenten hinzuweisen. Diese Pflicht droht die Krankenversicherung auf den Aspekt ,billig‘ zu reduzieren - was dem Thema Gesundheitsversorgung nicht gerecht wird“, heißt es im Statement vom GKV-Spitzenverband.

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