Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung der Krankenkassen, mahnte die Fraktion die Linke vergangenen Montag in ihrer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung.

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Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurde 2011 der Beitragssatz zur GKV von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Dies trug dazu bei, dass der Gesundheitsfonds ausgebaut wurde, Krankenkassen keine Zusatzbeiträge erheben mussten und Rücklagen aufgebaut werden konnten. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung werde sich dies ändern, so die Linke. Geplant ist eine Senkung des Beitragssatzes auf 14,6 Prozent. Krankenkassen erhalten ihre Beitragsautonomie zurück und können Zusatzbeiträge kassenindividuell erheben. Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger werden nicht beteiligt.

Finanzlage der GKV wird insgesamt geschwächt

Weitere Maßnahmen, wie die Absenkung des Bundeszuschusses, die Absenkung des Herstellerrabatts und der Wegfall der Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes, würden die Gesetzliche Krankenversicherung weiterhin finanziell schwächen.

Es sei zu erwarten, dass ab 2015 fast alle oder alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben werden. Zudem seien Steigerungen der Zusatzbeiträge in den Folgejahren absehbar. Die Linke fragt nun die Regierung unter anderem nach einer möglichen gesetzlichen Grenze für die maximale Höhe der Zusatzbeiträge.

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Kassen erwarten Steigerung der Zusatzbeiträge

Zustimmung erfährt die Prognose der Opposition von den Krankenkassen selbst. Krankenkassen werden 2015 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent erheben, davon ist Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, überzeugt. Einige Kassen haben bereits bekannt gegeben, wie hoch ein Zusatzbeitrag 2014 ausfallen wird.

Deutscher Bundestag

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