KrankentagegeldrechnerDas Krankentagegeld wird vom Versicherer geleistet. Je nach Vertragsgestaltung ist die Höhe der Leistungen unterschiedlich. Zu beachten sind Karenzzeiten. Hier soll Leistungsbezug während gesetzlicher Lohnfortzahlung verhindert werden. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit i.d.R. 42 Tage. Die Höhe des Krankentagegelds darf zusammen mit anderen Krankengeldern (Übergangsgeld, Verletztengeld) nicht die Höhe des auf den Kalendertag umgerechneten Nettoeinkommens übersteigen. Für Selbständige und Freiberufler gilt die 42 Tage-Regelung nicht. Sie haben vom ersten Krankentag an einen Verdienstausfall. Die privaten Krankenversicherungen bieten verschiedene Tarife zum Krankentagegeld an. Diese sind entweder in einer Krankenvollversicherung integriert oder das Krankentagegeld wird über eine Zusatzversicherung abgedeckt. Für Selbständige ist es durchaus sinnvoll das Krankentagegeld ab dem 1., dem 7. oder dem 14. Tag zu nehmen, da ansonsten eine zu große finanzielle Lücke droht. Berechnen Sie mit unserem Krankentagegeldrechner den Bedarf an Krankentagegeld über eine Versicherung. Testen Sie also jetzt unseren Krankentagegeldrechner. Wir bieten zudem noch weitere Rechner wie z.B.: den Wohngeldrechner, den Nettolohnrechner, den Basisrentenrechner oder den Riesterrechner. Unser Krankentagegeldrechner rechnet mit den aktuellen Zahlen und ist somit für 2011 und 2012 anzuwenden. Zur Berechnung des Nettoeinkommens dient der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung (bzw. Eintritt der Arbeitsunfähigkeit). Vermindert sich das Nettoeinkommen nicht nur vorübergehend, muss der Versicherte dies dem Versicherungsunternehmen mitteilen. siehe: Krankenhaustagegeld Anpassung Krankentagegeld
Sie können den Krankentagegeld-Rechner in Ihre eigene Website einbinden. Es ist kostenlos und geht ganz einfach mit dieser Anleitung . [weiterlesen] |
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