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Wohngeldrechner - Zuschuss zur Miete berechnen

Berechnen Sie mit unserem Wohngeldrechner, die Höhe des Wohngeldes, die Sie voraussichtlich als staatliche Förderung erhalten können. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die vom Wohnort abhängigen unterschiedlichen Wohngeldsätze.


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Mit diesem Wohngeldrechner sehen Sie schnell, ob es sich lohnt, zu Ihrer Miete einen Wohngeldantrag zu stellen.

Es können jedoch nur die wichtigsten Fälle mit dem Wohngeldrechner betrachtet werden, eine genaue Auskunft kann Ihnen nur Ihre Wohngeldstelle geben.


Sie können den Wohngeld-Rechner in Ihre eigene Website einbinden. Die Anleitung dazu finden sie hier .

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Berechnen Sie mit unserem Wohngeldrechner Ihren Anspruch auf staatliche Förderung. Wohngeld schnell und unkompliziert berechnen. Testen Sie also jetzt unseren Wohngeldrechner. Wir bieten zudem noch weitere Rechner wie z.B.: den Nettolohnrechner, den Basisrentenrechner oder den Riesterrechner. Unser Wohngeldrechner rechnet mit den aktuellen Zahlen und ist somit für 2011 und 2012 anzuwenden.

Wohngeld - Miete - Zuschuss - Anspruch auf staatliche Förderung

 
Kommentare (16)Kommentar schreiben
 
also nach dieser rechnung das wäre zu schön um wahr zu sein. aber das stimmt gar nicht da würde ich 400.-€mehr mietzuschuß bekommen , ich selber bekomme aber nur 50.-€ und ich bin allein erziehend bei 20Std.Woche.also lasst euch nicht täuschen!!
geschrieben von angel am 26.07.2011 00:57
 
Hallo angel,

wir würden gern prüfen, warum es zu einer Fehlberechnung gekommen sein sollte. Leider fehlen uns die von Ihnen eingegebenen Daten, sodass wir den Fehler nicht nachvollziehen können. Bitte schreiben Sie eine Mail an Redaktion@versicherungsbote.de wenn Ihnen falsche Berechnungen oder dergleichen auffallen. Schildern Sie unbedingt, welche Eingaben Sie getätigt haben. - Vielen Dank -
geschrieben von Michael Fiedler am 29.07.2011 09:32
 
ich haben meine Bescheid mit dem Rechner nachgeprüft- das Ergebnis:
das Amt muß seinen Bescheid ändern hatten sich zu meinen Ungunsten verrechnet!
geschrieben von Kim am 10.08.2011 13:39
 
Hallo,

habe soeben für meine Familie (Ehepaar, 2 Kinder, Mietstufe 2) den Rechner befragt. Bin seit 01.08. arbeitsuchend gemeldet. Nach erfolgter Auswertung des hiesigen Amtes werde ich Euch Feedback geben ;-) bin gespannt in wie weit die Rechnung stimmt.

Gruß Kany
geschrieben von Kany am 15.08.2011 22:06
 
da hast du recht laut rechner bekämme ich 634euro bekomme aber 236 euro mit 3kindern und einem arbeiter dann würden wir alle lächeln können wenn diese gelder hier tatsächlich ausgez. würden
geschrieben von salina66 am 23.08.2011 15:19
 
Hallo, habe eine Frage,kann man mit den Wohgeldrechner auch das Wohngeld berechnen wenn die Familie in ein Eigenheim wohnt?
geschrieben von portee am 25.08.2011 22:05
 
komisch, bei meinem Ing. gehalt und der Auszubildenden vergütung meiner freundin würde ich immer Wohngeld bekommen selbst wenn wir beide jeweils über 3000 euros brutto verdienten. kann das richtig sein?
geschrieben von Sanczess am 13.09.2011 23:07
 
Hallo
Ich muß auch sagen das diese aufrechnung nicht stimmt da ich nur 37,00€ bekomme nach dem ich vorher 54,00 € bekommen habe und die auf 37,€ gekürzt wurde da die Heizkosten raus genommen wurden und ich aber und ich aber nach ihren Rechen siestem 72,€ oder sogar garnichts bekommen würde.
geschrieben von Bruchmüller am 24.09.2011 12:04
 
Weil Eigentümer einer Wohnung im Prinzip keine Kaltmiete bezahlen, sondern nur Nebenkosten, ist die Berechnung nicht möglich. Ob die Berechnung noch stimmt wenn die Nebenkosten als Miete eingegeben werden ist mir unklar. Dies trifft zum Beispiel auf Rentner zu.
geschrieben von Bernhard am 26.09.2011 05:26
 
Ich muß sagen, dass die Berechnung überhaupt nicht stimmt. Ich bekomme nur 47,00€ Wohngeld, vorher 92,00€, da die Heizkosten rausgenommen wurden.
geschrieben von A.M.Doris am 27.09.2011 18:58
 
Hallo nochmal,

habe nun meinen Bescheid bekommen. Ich beziehe knapp 80€ statt der errechneten ca. 500€!

@Herr Michael Fiedler: können Sie mir diese gewaltige Abweichung erklären??? Habe die Kopie der Berechnung vom 15.08. abgespeichert...

Gruß Kany
geschrieben von Kany am 09.10.2011 12:28
 
Hallo @Kany,

vielen Dank, dass Sie uns dabei helfen, den Wohngeldrechner zuverlässiger zu gestalten - nur Dank der Mithilfe von Anwendern können wir besser werden.

Damit wir genau prüfen können, wie es zur Fehlberechnung kam, bitte ich Sie, mir Ihren Ausdruck per Mail (=> Redaktion@versicherungsbote.de) zu schicken.

Letzte Woche konnten wir dank der Hinweise hier die Berücksichtigung von Einkommen des Partners verbessern.

Herzliche Grüße

Michael Fiedler
geschrieben von Michael Fiedler am 10.10.2011 10:13
 
Hallo,
wird die Witwenrente von mir und die Halbwaisenrente meines Kindes in das Einkommen einberechnet?
geschrieben von aleklau am 19.10.2011 19:33
 
Hallo !
Dieser Rechner stimmt hinten und vorne nicht !
Da fängt damit an, das die höchstanrechenbare Kaltmiete nicht berücksichtigt wird ! (Bei uns in RZ max 290,00 € Kaltmiete für drei Personen.)
Ich soll laut Rechner 131 € erhalten, bewilligt wurden aber nur 27 €, weil die falsche Mietstufe benutzt wird. ( Aktuelle MSt. für RZ ist Stufe 3, nicht 4 ! )
Schade und gefährlich für Menschen, die sich darauf verlassen !
geschrieben von Willow am 07.11.2011 23:44
 
Also die Berechnung die ich angestellt habe ist perfekt. Leider ist es genau das Wohngeld was ich auch bekomme.
Bei den Kommentatoren zuvor müssen es eingabefehler gewesen sein...
geschrieben von andreas am 19.07.2012 20:33
 
Danke!
Bin mit der Berechnung von euch zum Amt und siehe da- die hatten sich zu unseren Ungunsten verrechnet. Es ist zu eurer Berechnung eine Differenz von 23 cent geblieben- aber da woll´n wir mal nicht meckern- bekomme jetzt 62 Euro mehr :)
geschrieben von Resen am 04.04.2013 16:07
 

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