Der Entwurf für das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) (18/1203) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt künftig ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür können die Kassen variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Eine Deckelung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Anzeige

Prognose von Hermann Gröhe nicht nachvollziehbar

„Die Höhe dieses Zusatzbeitrages kann dann jede Kasse - abhängig von ihrem Finanzbedarf - eigenverantwortlich festlegen. Das zeigt bereits Wirkung: Einige Krankenkassen haben bereits angekündigt, im nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag erheben zu wollen, der unter 0,9 Prozent liegt. Ja, wir können davon ausgehen, dass ungefähr 20 Millionen Mitglieder im Jahr 2015 von einem niedrigeren Beitrag profitieren könnten“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am 09.05.2014 zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs.

Sachverständige im Gesundheitsausschuss kritisierten diese Prognose, dass GKV-Mitglieder künftig mit geringeren Beitragszahlungen rechnen könnten. Eine solche Erwartung sei nicht nachvollziehbar: Die strukturelle Einnahmeschwäche in der GKV würde auch nach der Reform bestehen bleiben, außerdem werde der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds vorübergehend gekürzt. Auch kam der Einwand, dass mit dem neuen System ein Qualitätswettbewerb an die Stelle des vorherrschenden Preiswettbewerbs treten soll. Danach sei der Hinweis des Ministers wenig hilfreich.

Kritik auch auf Seiten der Arbeitgeber

Die Festschreibung des Arbeitgeberanteils auf 7,3 Prozent begrüßten die Arbeitgeberverbände. Allerdings kritisierten sie den Wegfall der kleinen Kopfpauschale, also der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge. Sie forderten eine konsequente Entkopplung der Gesundheitskosten von den Lohnkosten. Auch steigen bei Lohnerhöhungen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Abgaben für Arbeitgeber. Zusätzlich müssen sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tragen.

Solidarprinzip der GKV in Frage gestellt

Bei den ständig steigenden Gesundheitsausgaben sei auch mit stetig höheren Beiträgen zu rechnen. Pro Jahr müsse mit 0,2 bis 0,3 Prozent Beitragssteigerung kalkuliert werden. Werde der Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben, zweifeln Sozialverbände und Gewerkschaften am Solidarprinzip der GKV. Wenn dann der Arbeitnehmeranteil in wenigen Jahren bei zehn Prozent ankomme, stelle sich die Frage, ob das durchzuhalten sei.

Auch würden steigen bereits die Pflegebeiträge und die Bürger seien mit einem sinkenden Rentenniveau konfrontiert. In der GKV hätten die Kassen außerdem viele Leistungen schon ausgegliedert.

Obergrenze für Gesundheitsfonds

Von den Krankenkassen kam die Anregung, für die Rücklagen im Gesundheitsfonds eine Obergrenze festzulegen. Wenn diese überschritten würde, könnte das überschüssige Geld an die Kassen ausgezahlt werden, um die Beiträge stabil zu halten. Verbraucherverbände forderten, im Internet aktuell die Zusatzbeiträge der Krankenkassen darzustellen, damit die Versicherten entscheiden könnten, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten und die Kasse wechselten.

Anzeige

Der Bundesrat hatte ebenfalls den Gesetzesentwurf kritisiert.

Deutscher Bundestag

Anzeige