Die Bundesregierung legt im Gesetzesentwurf zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung einen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz von 14,6 Prozent fest. Den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den Krankenkassen bisher von ihren Mitgliedern erheben konnten, schafft der Gesetzentwurf ab. Die hierdurch entstehende Finanzlücke von jährlich rund 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen durch individuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder decken. Damit könnten die Kassen ihre Beiträge oberhalb des Mindestsatzes von 14,6 Prozent künftig selbst festlegen. Der Arbeitgeberanteil soll bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben bleiben.

Steffens: GKV-Reform belastet massiv Arbeitnehmer

„Eine rein fiskalische Betrachtung der Gesundheitsreform hilft nicht weiter“, erklärte Steffens zum Gesetzesentwurf der Großen Koalition vor dem Bundesrat. Dies würde sich unter anderem in der Kürzung des Bundeszuschusses zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zeigen. Die vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses sei das falsche Signal, so Steffens, „wir brauchen hier keine Gesundheitspolitik nach Kassenlage, sondern gerade eine Gesundheitspolitik, die die notwendigen Strukturprozesse voranbringt.“ Die Ministerin warnt, dass sich die Beitragsschere vergrößern werde, da nach der Reform Beiträge zu Lasten der Arbeitnehmer erhöht werden. Dies stelle eine massive Belastung der Arbeitnehmer dar.

Durch Kürzung des Bundeszuschusses würden Rücklagen im Gesundheitsfonds schnell abschmelzen bzw. aufgebraucht. So werden die Kassen individuell einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Diese Beiträge werden ansteigen, so Steffens. Aus diesem Grund sollte im Gesetz ein Mechanismus verankert werden, der sicherstellt, dass die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu weit auseinander driften. Eine Umsetzung könnte auf Grundlage § 220 Abs. 2 SGB 5 im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erfolgen, empfiehlt die Ministerin.

Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

Der Bundesrat fordert im Zuge der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, die Länder stärker in die Aufgaben des geplanten wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen einzubinden.

Die bisher vorgesehenen Regelungen sieht der Bundesrat als unzureichend an, da die Arbeit des neuen Instituts vielfach erhebliche Auswirkungen auf die in Länderhoheit fallenden Aufgaben - wie zum Beispiel die Krankenhausplanung - hat. Er will in das zu verabschiedende Gesetz daher weitergehende und angemessene Beteiligungsmöglichkeiten aufnehmen. Zudem möchte er den Ländern ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss im Bereich der Qualitätssicherung einräumen, heißt es in der Mitteilung des Bundesrates.

Für die Länder sei es wichtig, dabei die gleichen Datengrundlagen wie der Bund zu haben, damit ein Austausch stattfinden kann, erklärte Steffens. Das Qualitätsinstitut müssten die Länder zudem inhaltlich voranbringen.

Bundesrat