Auch die IGVM hat am 30. Mai 2014 ihre Stellungnahme zu Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) an das Bundesfinanzministerium übergeben. Wie bereits der Bund der Versicherten e.V. (BdV) kritisierte die Interessengemeinschaft, dass Verbänden nur zwei Werktage Zeit eingeräumt wurden, sich zu den Vorhaben im Einzelnen zu äußern. Sie empfehlen dem Bundesrat, bis zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 11.7.2014 dem Gesetz (noch) nicht zuzustimmen.

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Maßnahmen, mit denen den Lebensversicherern die völlige Ausschüttungssperre an ihre Aktionäre untersagt und die höhere Beteiligung an Risikoerträgen mit 90% statt bisher 75% zugestanden wird, stimmt die IGVM zu - ganz im Gegensatz zum Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Abschlussvergütung könnte sinken

Wie auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen begrüßt die IGVM, dass der Entwurf keine Senkung von Provisionen und Courtagen vorsieht. Doch Versicherer sollen künftig nur 2,5% bilanzrechtlich einstellen dürfen. Dadurch sei eine Absenkung der Abschlussvergütung bei vielen Lebensversicherern zu erwarten, was zu verkürzten und somit weniger intensiven Beratung des Verbrauchers führen müsse. Dies sei nicht im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes, so Wilfried E. Simon, erster stellvertretender Vorsitzender der IGVM und Dozent für Versicherungsrecht. „Wir fordern daher von den Lebensversicherern, Versicherungsmakler/innen auf deren Anforderung hin abschlusskostenfreie Nettotarife zur Verfügung zu stellen. Somit sind Versicherungsmakler/innen in der Lage, die Beratungs- und Vermittlungskosten aufwandsbezogen und an den Ertragserwartungen orientiert selbst zu kalkulieren. Für den Verbraucher dürften sich diese Kosten durchschnittlich halbieren, was die Attraktivität der Lebensversicherung in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen durch steigende Renditen fördert“, prognostiziert er.

Flexible Produkte notwendig

Der Referentenentwurf sei von seinen Inhalten her nicht geeignet, die Lebensversicherung nachhaltig für Versicherte attraktiver zu machen, meint Simon. „Nur wenn die Produkte der Lebensversicherer flexibler werden, steigt die Nachfrage und insbesondere Versicherungsmakler werden sie dann auch wieder verstärkt empfehlen können. Dazu gehört, dass Versicherte den Vertrag bei sich ändernden Lebensumständen, z.B. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit, nicht vollends kündigen oder beitragsfrei stellen müssen. Der Rückkauf stellt für die Lebensversicherer einen Mittelabfluss dar, und auf Seiten der Versicherten ist die vorzeitige Vertragsbeendigung meist mit Verlusten verbunden.“

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Statistiken von Verbraucherverbänden zufolge würden rund zwei Drittel aller abgeschlossenen Lebensversicherung vor Ablauf beendet. Die IGVM fordert, Lebensversicherer stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Unternehmen sollten für mehr Flexibilität der Produkte sorgen - das Problem sei hausgemacht und den Lebensversicherungen bereits seit Jahrzenten bekannt.

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