Die Bundesregierung plant offenbar Einschnitte bei der beitragsfreien Mitversicherung. Krankenkassen sehen darin jedoch keine nachhaltige Lösung. Sie fordern stattdessen tiefgreifende Strukturreforme
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Eine Krankheitskostenversicherung kann jederzeit gekündigt werden, wenn ein bei seinen Eltern Mitversicherter volljährig wird. Eine vorliegende Anschlussversicherung muss in einem solchen Fall nicht
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