Rente mit 63 - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmeregelung zu Arbeitslosenzeiten. Deshalb will der DGB nun mit dieser Angelegenheit vor Gericht gehe
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Zwar gilt auch für Versicherungen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wonach grundsätzlich tariflich nicht nach Geschlecht unterschieden werden darf. Ausnahmen gibt es bislang aber in der K
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