Für viele privat Versicherte ist die Vorauszahlung der Arzneimittel eine Belastung, denn bei chronischen Erkrankungen können die Beträge schnell in die Höhe schnellen. Die Debeka, die größte Private Krankenversicherung in Deutschland, hat für ihre Versicherten jetzt eine Direktabrechnung mit den Apothekern vereinbart. Die Vereinbarung mit dem Deutschen Apothekerverband sieht vor, dass die Apotheken die Rezepte behalten und beim Überschreiten des Rechnungsbetrages von 1000 Euro direkt mit der Krankenversicherung abrechnen.

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Versicherter und Apotheke müssen zuvor dem Verfahren schriftlich zustimmen. Die Apotheken dürfen die Rechnungen eines Patienten sammeln , aber nicht mit eventuell ebenfalls bei der Debeka versicherten Familienmitgliedern zusammenrechnen. Die Apotheker erhalten zur Abrechnung vom Verband ein Erstattungsformular, das sie zusammen mit den Rezepten bei der Krankenversicherung einreichen. Die Debeka hat sich verpflichtet, diese Rezepte innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

Ein ähnliches Modell hat bereits im letzten Jahr die Allianz mit dem Apothekerverband getroffen, hier dürfen bereits Rechnungen ab einem Beitrag von 750 eingereicht werden. Ebenfalls Vereinbarungen zur direkten Abrechnung gibt es zwischen dem Verband der zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA) und den Krankenversicherungen Barmenia, der Halleschen Krankenversicherung und der Debeka.

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Zytostatika sind Substanzen, die das Zellwachstum hemmen und werden hauptsächlich zur Behandlung von Krebspatienten eingesetzt.

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