Wie schütze ich Gefährdete sowie Hab und Gut?

Bei einer drohenden Überschwemmung ist es wichtig, sich zunächst ein aktuelles Bild der Lage zu machen, sei es durch Rundfunk, Fernsehen oder Internet. Als erstes sollten gefährdete Personen alarmiert und evakuiert werden. Wer auf Rettungsdienste wartet, darf wegen der Unterspülungs- und Abbruchgefahren auf keinen Fall Uferbereiche betreten. Auf überfluteten Straßen können gefährliche Gegenstände treiben.

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Betroffene sollten darauf achten, dass Fenster sowie Balkon- und Verandatüren geschlossen sind. Heizungen und elektrische Geräte im Keller sollten ausgeschaltet und gefährdete Räume mit Brettern abgedichtet werden. Auch Sandsäcke bieten Schutz. Wertvolle Gegenstände und Dokumente sollten in Sicherheit gebracht und gefährliche Stoffe wie Chemikalien abtransportiert werden, bevor die Flut einsetzt.

Welche Versicherung zahlt?

Die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie beispielsweise die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks übernimmt eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Elementardeckung. Diese muss vom Kunden zusätzlich abgeschlossen worden sein. In den meisten Regionen Deutschlands ist dies kein Problem. Nur rund ein Prozent der in Deutschland stehenden Gebäude sind nicht versicherbar, weil sie fast jedes Jahr „im Wasser“ stehen.

Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für das beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf. Sollte durch Starkregen das Grundstück überflutet werden oder Wasser unter der Eingangstür durchlaufen und die Garderobe, den Wohnzimmerschrank oder das Sofa beschädigen, ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Mobiliars.

Die Elementardeckung deckt nicht nur das Risiko der Überschwemmung durch Gewässer ab, sondern auch durch Starkregen und Rückstau. Daher ist diese Zusatzversicherung auch für Kunden wichtig, die fern von Gewässern leben.

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Läuft ein Fluss über das Ufer und setzt das eigene Auto unter Wasser, tritt die Voll- oder Teilkaskoversicherung ein. Der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird hierbei nicht belastet.

Was tun nach einem Schadenfall?

Nach einer Überschwemmung gilt es, das Ausmaß des Schadens zu begrenzen und so schnell wie möglich den Normalzustand wiederherzustellen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Erreichte Wasserstände sollten markiert und Schäden dokumentiert werden.
  • Wichtig ist, den Schaden beispielsweise durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes sowie der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich zu halten.
  • Bevor elektrische Geräte wieder in Gang gesetzt werden, sollten Betroffene diese überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann.
  • Die Versicherung benötigt Informationen über Verluste und voraussichtliche Kosten so schnell wie möglich. Es wird unbedingt geraten, zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache zu entsorgen.

Wichtig bei Kfz-Schäden:

Sollte das Kraftfahrzeug überflutet worden sein, helfen folgende Hinweise:

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  • Betroffene sollten das Wasser aus dem Fahrgastraum ablaufen lassen, indem sie die Fahrzeugtüren und den Kofferraum öffnen. Bei einigen Fahrzeugmodellen sind spezielle Auflochbohrungen vorhanden.
  • Lose Fahrzeuginnenteile wie Fußmatten oder Bezüge können entfernt und an der Luft getrocknet werden. Trocknungsversuche mit Hilfsmitteln wie etwa einem Fön sind gefährlich und sollten unterlassen werden. Auch sollte die Innenverkleidung nicht ausgebaut werden, da sie verzieht und später nicht mehr eingebaut werden kann.
  • Auf keinen Fall darf der Motor eines überschwemmten Fahrzeugs gestartet werden.
  • Ein Fachmann muss die Batterie abklemmen.

Was auch immer die Überschwemmung anrichtet: Ratsam ist es, schnellstmöglich den Versicherungsmakler zu informieren oder die kostenlosen Schadenhotlines anzurufen.

Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
  • Eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
  • Ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
  • Telefonnummer für Rückfragen

Vorbeugender Überschwemmungsschutz

Wer in einem durch Überschwemmung gefährdeten Gebiet wohnt, muss grundsätzlich besondere Vorsicht walten lassen: Bei einer Überschwemmung können Heizöltanks lecken und erhebliche Schäden an Gebäuden, Hausrat, Gewässern und Nutzflächen anrichten. Behälter und Rohrleitungen sollten von vornherein gegen Aufschwimmen, Zutritt von Wasser über Befüll-, Entlüftungs- und sonstige Öffnungen sowie gegen Beschädigungen durch Treibgut und Wasserdruck gesichert werden. Wie man das am besten macht ist in der jeweiligen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (VAwS) der Bundesländer geregelt.

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Wer ein Haus baut, sollte sich bewusst sein, dass man Schäden durch Überschwemmung auch mit baulichen Maßnahmen entgegenwirken kann. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet erstmals bundesweit einheitlich jeden, „der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu treffen“.

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