Versicherer kassieren nur Prämien - wenn man sie wirklich braucht, müsse man sich erst lange mit ihnen herumstreiten. Dieses Image haftet der Brance an und sie wird es kaum los. So streute kürzlich ein Artikel der Süddeutsche Zeitung erneut Salz in diese Wunde. Auf mehreren Seiten erläutert der Artikel, mit welchen Praktiken Versicherer die Zahlung im Leistungsfall verweigern oder hinausschieben würden. Insbesondere im Falle von Berufsunfähigkeit oder in der Unfallversicherung würden die Leistungsforderungen langwierig geprüft. Unzählige Gutachten würden angefertigt und gerade bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit endeten ein Drittel der Fälle im Rechtsstreit zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.

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Anlass für die Sammlung der Vorwürfe auf die Branche war ein Brief von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) an das Bundesjustizministerium. Darin äußerte sie, es gebe mehrfach Beschwerden bei Leistungsfällen. Versicherer würden lediglich verzögert zahlen, ihre wirtschaftliche Position gegenüber den Versicherten ausnutzen und schließlich auch versuchen, diese mit Rechtsstreitigkeiten von ihrem Anspruch abzubringen. Nun will sich das Bundesjustizministerium in einer Umfrage unter den Versicherern zur Praxis der Schadenregulierung informieren - mit einer Frist bis zum 30. Juni diesen Jahres. In der Konsequenz soll auch darüber beraten werden, ob ein gesetzlicher Eingriff notwendig wird.

GDV wünscht objektive Debatte

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reagierte auf die Vorwürfe der Süddeutschen gegenüber der Versicherungsbranche. Gewillt, gerade in diesem Thema transparent zu sein, begrüßte der Verband die ministrale Umfrage als Chance, die Diskussion auf fundierter Datenlage durchzuführen.

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Auch hält der GDV eine Versachlichung dieses sensiblen Themas dabei für dringend notwendig. Der GDV stellt klar, dass die genannten Zahlen zu Rechtsstreitigkeiten um eine Berufsunfähigkeit fehlerhaft seien: Nur für einen von fünfzig Leistungsanträgen treffe dies zu. Doch scheint es mühsam, hier ein positives Bild zu liefern. So raten bereits einige Versicherungsmakler, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Rechtsschutz- und Berufsunfähigkeitsversicherer dürfen dabei aber nicht vertraglich verbandelt sein. Der GDV plant eine ausführliche Stellungnahme und will mit der Erhebung von Zahlen und Fakten zur Schadenregulierung zu einer Objektivierung der Vorwürfe beitragen.

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