Das OLG Celle urteilte am 10. Mai 2012, dass Versicherte nachweisen müssen, zu welchem Zeitpunkt ein Schaden entstanden ist, um Leistungen aus einem Versicherungsvertrag zu erhalten (Az. 8 U 213/11).
Anlass war ein nicht datierbarer Durchfeuchtungsschaden, für welchen weder der aktuelle Wohngebäudeversicherer noch der Vorversicherer aufkommen wollten.

Die InterRisk erklärte daraufhin, den Umgang mit der Vorversicherung bei Versicherungswechsel im Schadensfall neu regeln zu wollen (Versicherungsbote berichtete: "InterRisk folgt GDV und regelt Umgang mit Vorversicherungen neu"). Könne nicht erwiesen werden, ob ein Schaden vor oder nach dem Wechsel des Versicherers eingetreten ist und somit Zuständigkeiten unklar sind, so will die InterRisk den Schaden regulieren.

Für Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH ist diese Erklärung Initialzündung für die Branche. Folgen weitere Anbieter diesem Beispiel, werden bedingungsgestützte Analysen für Makler immer wichtiger.
„In Zeiten harten Wettbewerbs ist auf Branchengepflogenheiten und Leistungsaussagen der Versicherer kein Verlass. Was zählt sind allein verbindliche Regelungen in den Versicherungsbedingungen: Makler tun daher gut daran, sich nur auf bedingungsgestützte Analysen zu verlassen,“ so Franke.

Analysefilter soll Deckungslücken aufzeigen

Die Analysetools von Franke und Bornberg erfassen ab dieser Woche auch Leistungslücken bei Wohngebäude- und Hausratversicherungen, die beim Wechsel des Versicherten zu einem anderen Anbieter entstehen. „Dank der neuen Funktion können Nutzer unseres Analysetools fb-xpert prüfen, welche Versicherer eine Regelung zur Vermeidung solcher Deckungslücken vorsehen und wie diese zu bewerten ist“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.

Obwohl inhaltlich ein Schritt in die richtige Richtung, verdeutlichen die neuen Klauseln auch, dass seitens der Vermittler gute Beratung und Dokumentation entscheidend bleiben: Auch wenn Versicherer künftig Wohngebäude- oder Hausratschäden selbst bei unklarer Zuständigkeit bearbeiten und gegebenenfalls in Vorleistung treten, können später Leistungsrückforderungen entstehen. Hier darf nicht zu viel versprochen werden.
„Wir rechnen in naher Zukunft mit qualitativ sehr unterschiedlichen Klauseln", so Franke. „Daher ist eine exakte Analyse wichtig, um Placebo-Klauseln zu entlarven."
Über das Analysetool kann bereits der Vorvertrag analysiert werden. Mögliche Schwachstellen werden so früh erkannt. Zusätzlich nimmt Franke und Bornberg Hinweise zum Versichererwechsel in ihre Beratungsdokumentation auf.