83218 Unfälle mit Radfahrern gab es im Jahr 2011, 399 davon endeten tödlich. Das ist ein Anteil von 10 Prozent aller im Straßenverkehr getöteten Menschen. Doch nicht immer ist der Radler Schuld. Im Gegenteil: Bei einer „nicht unerheblichen Zahl“ seien andere Verkehrsteilnehmer zur Verantwortung zu ziehen. Diese Bilanz wird in der Begründung für die Anhebung des Verwarnungsgeldes von 10 auf 15 Euro bei Verstößen gegen die StVO in der aktuellen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gezogen.

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Der Bundesrat hatte vergangenen Freitag dem Neuerlass der Bußgeldveordnung zugestimmt und damit die Anhebung der Strafen für Verstöße von Radfahrern gegen die Straßenverkehrsordnung abgesegnet. Vergehen sind nun um 5 Euro, teilweise 10 Euro teurer. Wer verkehrt in die Einbahnstraße fährt, bei einer Benutzungspflicht den Radweg meidet oder ohne Licht unterwegs ist, zahlt beispielsweise nun je 20 Euro. Diese Erhöhungen hält auch der Allgemeine Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) für hinnehmbar. ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkard Stork resümiert: „Das ist weniger als ein Inflationsausgleich seit 1989.“

Damit der Bußgeldkatalog wirkt: GDV fordert zusätzliche Kontrollen

Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) teilte heute seine Unterstützung für diese Vorgehensweise mit. Eine Regelmissachtung durch Radfahrer sei inzwischen üblich, sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV) beim Verband. „Der Staat muss deutlich machen, dass die StVO für alle gilt und dauernde und teilweise massive Verstöße nicht hingenommen werden können“, urteilt Brockmann. Zusätzlich fordert er, dass verstärkt Polizeistreifen auf Fahrrädern eingesetzt werden sollen, damit die tätlichen Radfahrer schneller verfolgt und überhaupt erst entdeckt werden. Er verspricht sich davon, dass diese von Radfahrern eher anerkannt werden, da „sie die Probleme des Alltags kennen“.

Die Forderung und Umsetzung höherer Strafen und zusätzlicher polizeilicher Kontrollen erinnern an die Debatten um "Rüpel-Radfahrer", ausgelöst durch Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages. Beim diesjahärigen Verkehrsgerichtstag in Gosslar erklärte Nehm, wie skandalös es sei, dass die Behörden die „lebensgefährlichen Verhaltensweisen“ der Radfahrer offensichtlich dulden würden. Seiner Auffassung nach fahre kaum ein Radler mit vorgeschriebener Beleuchtung, kaum ein Radler kümmere sich um Fahrtrichtung oder Ampeln.

Tatsächlich aber fahren 42 Prozent der Bundesbürger im Alltag regelmäßig Fahrrad. Mit jenen, die mindestens einmal im Monat radeln, sind es nach Angaben des ADFC sogar 66 Prozent. Die Mehrheit fahre vorschriftsmäßig. 90 Prozent der erwachsenen Radfahrer besitzen einen Führerschein. Stork weist deshalb ausdrücklich darauf hin: „Radfahrer sind keine schlechteren Menschen als Autofahrer – das können sie schon deshalb nicht sein, weil es oft dieselben sind.“ Danach genügt es kaum, Strafen für Radfahrer anzuheben und die Kontrollen zu verschärfen. Dies kann nur ein Aspekt sein, es trägt viel mehr ein Gesamtpaket an Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei, so auch der GDV. Das könnte beispielsweise schon die eindeutige Festlegung und Aufklärung darüber sein, wann etwa ein Radfahrer über welche Ampel an der Kreuzung fahren darf. Die Gesetzgebung dafür ist in der Vergangenheit häufig geändert und spezifiziert worden, so dass dort Unklarheiten erwartbar sind.

Radfahrer sind „umwegeempfindlich“ - Konflikte mit Radfahrern auch in Infrastruktur begründet

Regelübertretungen entstehen laut UDV nicht von ungefähr: Fühlen sich Radfahrer sicher und belastet dann die Regeleinhaltung „unnötig“, würden die Verkehrsvorschriften ignoriert. Beachtung verdienen aus diesem Grund Radler-typische Fahrweisen, welche der UDV zusammengestellt hat. Da sich Radfahrer wie auch Fußgänger aus eigener Kraft bewegen, seien sie besonders „umwegeempfindlich“. So weist der UDV weist an selber Stelle darauf hin, was dieses Verhalten befördert: „Viele Regelübertretungen spiegeln oft eine nicht nutzergerechte Gestaltung der Radverkehrsanlagen wieder, z.B. da Radwege fehlen werden Gehwege benutzt, da die Wartezeiten an Ampeln sehr lang sind wird eine Rotfahrt in Kauf genommen. Potentielle Umwege führen zu Fahren auf der falschen Seite und vieles andere mehr.“

Zusätzlich trägt auch die richtige Straßenplanung zur Straßenverkehrssicherheit bei, erklärt UDV-Leiter Brockmann. In der Tat. Der Radverkehr nimmt stetig zu, die meisten Städte sind darauf jedoch in ihrer Infrastruktur noch nicht darauf eingestellt. Bestimmte bauliche und verkehrsführungstechnische Änderungen können leicht zur Unfallvermeidung beitragen. Gerade im Kreuzungsbereich werden Radfahrer besser gesehen, wenn sie ebenfalls auf der Straße und nicht seperaten Radwegen unterwegs sind. Viele Radwege verlaufen jedoch neben dem Fußgängerweg, nicht direkt auf der Fahrbahn und daher ist der Radler schnell im toten Winkel, wenn ein Auto abbiegt.

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Nach Auffassung des ADFC liegt in eben dieser mangelnden Anpassung an das Radleraufkommen viel Konfliktpotential: „Wenn wir von Radfahrern zu Recht erwarten, sich an die Regeln zu halten, dann müssen Regelwerke und Infrastruktur dem Anstieg des Radverkehrs angepasst werden“, so Stork. Die Aufgabe der Verkehrspolitik sollte es daher sein, auf die stetig steigende Zahl von Radfahrern zu reagieren und ihnen ebenso wie den motorisierten Verkehrsteilnehmern die sichere und komfortable Fahrt zu ermöglichen. Besonders erfolgsversprechend ist sicher immer wieder das Modell einer gegenseitigen Rücksichtnahme: „An erster Stelle sollte man das eigene Verhalten überprüfen und die Schuld nicht nur beim anderen suchen." so Stork, "Begegnen sich alle Verkehrsteilnehmer mit Respekt und Freundlichkeit, entspannt sich die Situation. Dabei ist unerheblich, ob sie gerade hinter dem Lenkrad im Auto oder hinter dem Fahrradlenker sitzen.“

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