Beim sogenannten „Pflege-Bahr“ handelt es sich nicht um ein branchenweit einheitliches Produkt. In gewissen Grenzen, z. B. bei der Höhe der Leistungen in den Pflegestufen „0“, I und II sowie bei Dynamik und Wartezeit können Krankenversicherer ihren Tarif individuell gestalten. Die Barmenia Krankenversicherung bietet nicht nur ein gefördertes Produkt an, sondern ermöglicht durch ein Aufbauprodukt eine noch gezieltere Absicherung.

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„Ich halte die Einführung der geförderten Pflegevorsorge für eine zukunftsorientierte und vorausschauende Entscheidung, die viele Menschen dabei unterstützen wird, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen“, so Josef Beutelmann, Vorsitzender der Vorstände der Barmenia Versicherungen, bei der Vorstellung des neuen Produktes. „Deshalb sind wir auch zeitnah mit den Beschlüssen der Bundesregierung mit unserem Angebot präsent.“

Die Deutsche-Förder-Pflege der Barmenia leistet in Pflegestufe III ein Pflegemonatsgeld in Höhe von mindestens 600 Euro (100 Prozent). In Pflegestufe II erstattet die Versicherung 60 Prozent (gesetzliche Vorgabe 30 Prozent) und in Pflegestufe I 30 Prozent statt gesetzlich vorgegebener 20 Prozent. In Pflegestufe 0 wird die gesetzliche Vorgabe von 10 Prozent eingehalten. Der Mindest-Eigenanteil beträgt für den Kunden zehn Euro. Hinzu kommen fünf Euro staatliche Zulage. Damit beläuft sich der Mindestbeitrag monatlich auf 15 Euro. Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Bei der Barmenia-Förder-Pflege entfällt diese bei Unfällen. Eine Dynamisierung des Pflegemonatsgeldes in Höhe der Inflationsrate ist möglich, jedoch auf die Höchstleistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung begrenzt.

Um den staatlich geförderten Versicherungsschutz aufzustocken, bietet die Barmenia einen entsprechenden - nicht geförderten - Aufbautarif (Tarif EPM) an. Das Pflegemonatsgeld beträgt in der Pflegestufe III mindestens 100 EUR und kann darüber hinaus frei gewählt werden, darf jedoch inklusive der Deutschen-Förder-Pflege nicht über 2.500 Euro liegen. Auch hier werden in der Pflegestufe III 100 Prozent, in Stufe II 60 Prozent, in Stufe I 30 und in Stufe 0 10 Prozent ausgezahlt. Die Wartezeit beträgt drei Jahre und entfällt ebenso bei Unfällen.

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Assistance-Leistungen inbegriffen

Im Aufbautarif sind außerdem Assistance-Leistungen enthalten, die vom Kooperationspartner Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. erbracht bzw. vermittelt werden. Dazu gehören ein pflegerisches Erstgespräch, Unterstützung bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Restkostenerstattung für die Installation eines Hausnotrufsystems, die Vermittlung von Pflegedienstleistern sowie eine Pflegeheimplatz-Garantie.

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