Die Kinder der Verstorbenen wollten die Betreiberin der Sauna in Haftung nehmen und verlangten Schmerzensgeld - zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschied (Az. I-12 U 52/12).

Anzeige

Die Sauna sei mit einem funktionierenden Notschalter ausgerüstet und nach ihrer technischen Ausstattung und Einrichtung gefahrlos nutzbar gewesen. "Und was die monierten Kontrollgänge angeht, haben die Besucher in der Regel die Erwartungshaltung, die Sauna gerade ohne äußere Störungen und ständige Inspektionen durch das Personal in Ruhe genießen zu können", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Urteilsspruch.

Die körperlichen Belastungen eines Saunabesuches sind im Übrigen allgemein bekannt. Jeder Benutzer hat selbst und in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob er sich den Belastungen aussetzen und das damit verbundene gesundheitliche Risiko eingehen will.

Anzeige