Kein Raum für zusätzliche Einsparungen bei Rehabilitationsmaßnahmen

Das Gesamtvolumen des Haushalts für das kommende Jahr beträgt rund 135 Milliarden Euro. Die veranschlagten Rentenausgaben der Deutschen Rentenversicherung beliefen sich auf rund 116,2 Milliarden. Dabei sind die Aufwendungen für die Krankenversicherung der Renter der zweitgrößte Ausgabeposten: Diese betragen insgesamt 8,1 Milliarden Euro. „Angesichts dieser Größenordnung wird deutlich, dass wir die Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland aufmerksam verfolgen müssen", sagte Vorstandsvorsitzender Cord Peter Lubinski gegenüber den Bundesvertretern. Verwaltungs- und Verfahrenskosten machen im gesamten Haushaltsvolumen 1,2 Prozent aus.

Daneben werden 2,5 Milliarden Euro für die Rehabilitationsmaßnahmen ausgegeben. Lubinski mahnte in dieser Sparte vor weiteren Einsparmöglichkeiten: Mit dem Reha-Deckel habe der Gesetzgeber bereits enge Grenzen gesetzt. Da aufgrund der demographischen Entwicklung der Anteil der Bevölkerung im reha-intensiven Alter noch zunehme, erhofft sich Lubinski, dass auch diese Komponente in der Fortschreibung des Reha-Deckels vom Gesetzgeber berücksichtigt wird. Im Bereich der Rehabilitation nehme auch die Antragszahl stetig zu, erläuterte Direkter Dr. Axel Reimann. Derzeit würden ca. 685.000 Anträge bei medizinischen Leistungen und 109.000 Anträge für Leistungen zur Teilhabe an Arbeitsleistungen gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier jeweils ein Anstieg um 2 bzw. 4 Prozent zu verzeichnen. Reimann bemängelte, dass die finanzielle Ausstattung im Bereich der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation) nicht mit der Entwicklung der Bedarfssituation übereinstimmme. Es bestehe ein dringender sachgerechter Anpassungsbedarf des Rehabilitationsbudgets.

Die Anzahl der Rentenneuanträge ist rückläufig. Von Januar bis Oktober 2012 sind rund 500.000 Neuanträge eingegangen. Nach Reimanns Angaben haben sich die Zugänge um ein Zwölftel verringert. Er sieht darin unter anderem die Wirkung der Anhebung der Rentenaltersgrenze.

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2012 wurden 3 Milliarden Euro Riester-Zulagen gezahlt

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet derzeit rund 14,3 Millionen Zulagekonten. Im Jahr 2012 hat die ZfA bisher mehr als 3,0 Milliarden Euro an Zulagen ausgezahlt. Damit liegt die Summe der seit Beginn der Zulagenzahlung im Jahr 2003 den Riester-Verträgen gutgeschriebenen Zulagen bei rund 13,1 Milliarden Euro, heißt es im Haushaltsbericht.

Beitragssatz sinkt Anfang des Jahres auf 18,9 Prozent - Rentenanpassung im Osten mit 3,5 Prozent

Das Jahr 2012 wird von der Deutschen Rentenversicherung vermutlich mit einem Überschuss in Höhe von 5,1 Milliarden Euro abgeschlossen. Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung wird bis Ende 2012 voraussichtlich auf 29,4 Milliarden Euro ansteigen und wächst damit auf 1,69 Monatsausgaben. Dadurch wird der Beitragssatz in der Rentenversicherung zu Beginn des kommenden Jahres von derzeit 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent gesenkt. Diese Absenkung würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer jährlich um jeweils rund 3,1 Milliarden Euro entlasten. Die Rentner profitierten von der Beitragssatzsenkung zeitverzögert bei der Rentenanpassung 2014, die dann um 0,9 Prozentpunkte höher ausfallen könnte. Der Nachhaltigkeitsfaktor und seine langfristig dämpfende Wirkung auf das Rentenniveau sei eine Voraussetzung dafür, dass der Beitragssatz bis 2030 unter 22 Prozent gehalten werden könne, erläuterte Vorsitzende Annelie Buntenbach. Nach den aktuellen Vorausberechnungen könne der Beitragssatz bis zum Jahr 2018 bei 18,9 Prozent stabil bleiben. Ab 2019 wird der Rentenbeitrag dann nach den jetzigen Schätzungen wieder steigen. Mit dem Beitragssatz von 18,9 Prozent prognostizierte Buntenbach für Ende 2013 eine Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 27,3 Milliarden Euro bzw. 1,53 Monatsausgaben. Der geringere Beitragssatz bringt auch mit sich, dass die Rentenversicherung in den nächsten Jahren voraussichtlich mit Defiziten abschließt. Diese Defizite sind dann aus der Nachhaltigkeitsrücklage zu decken.

Die Rentenanpassung beträgt nach dem Stand der aktuellen Vorausberechnungen vom Oktober 2012 im nächsten Jahr im Osten rund 3,5 Prozent, im Westen rund ein Prozent. Der ungleiche Anstieg der Renten ist nach derzeitigem Stand insbesondere auf die unterschiedliche Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte in Ost und West zurückzuführen. Außerdem besteht in den alten Bundesländern noch ein Ausgleichsbedarf wegen in der Vergangenheit nicht erfolgter Rentenminderungen. Buntenbach betonte, dass die für die Rentenanpassung relevanten Daten aber erst im Frühjahr 2013 bekannt seien. Erst dann stehe die endgültige Höhe der Rentenanpassung 2013 fest.

Die Vorstandsvorsitzende forderte in ihrem Bericht auch die Anhebung der Mindestrücklage in der Rentenversicherung durch den Gesetzgeber. Bereits im Jahr 2005 waren die Spielräume mit einer Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben sehr begrenzt. Diese Untergrenze gelte aber nach wie vor.

Reformen in der Rentenversicherung: Die Armutsbekämpfung ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft

In der politischen Debatte um Reformen in der Alterssicherung gibt es eine Reihe von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung, die über Parteigrenzen hinweg von einem breiten Konsens getragen würden, stellte Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, heraus: „Die Rentenversicherung richtet den Appell an die politischen Akteure, die Reformvorhaben, bei denen es einen großen parteiübergreifenden Konsens gibt, zügig umzusetzen.“ Konsens herrscht beispielsweise bei den Vorschlägen zur Erleichterung flexibler Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente. Einigkeit besteht auch darüber, dass Verbesserungen im Bereich der Erwerbsminderungsrente nötig seien, um das Armutsrisiko infolge einer Erwerbsminderung zu verringern. Rische betonte, es sei nicht zu verantworten, wenn diese von einem breiten politischen Konsens getragenen Maßnahmen wegen strittiger Punkte in der Rentendiskussion nicht verabschiedet würden.

Alle Maßnahmen, mit denen innerhalb der Rentenversicherung Altersarmut vermieden werden sollen, müssen auch sachgerecht zu finanzieren sein. Die Bekämpfung der Armut sei eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und nicht nur der Rentner und Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung. So müssten Ausgaben für entsprechende Maßnahmen deshalb in vollem Umfang durch zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt gegenfinanziert werden, fordert Rische.

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Im kommenden Jahr gibt es außerdem ein internes Großprojekt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Datenverarbeitung aller Träger soll künftig über ein gemeinsames IT-System erfolgen. Die Einführung des Programmsystems erfordert dann zusätzlich umfangreiche Schulungsmaßnahmen.

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