Von der Summen- zur Schadenversicherung

Die heutige Form der Fahrerversicherung ist aus der Kfz-Unfallversichrung hervorgegangen. Die aktuelle Fahrerversicherung greift in der Regel nur während der Autofahrt, während die „alte" Kfz-Unfallversicherung auch zum Beispiel beim Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen Schutz bot. Hier haben die Gesellschaften den Umfang des Versicherungsschutzes deutlich eingeengt.
Bemerkenswert, dass den Marktbeobachtern von „Finanztest" diese Einschränkung nicht aufgefallen ist. Aus Verbrauchersicht ist diese Änderung nämlich ganz und gar nicht kundenfreundlich.
Der größte Unterschied zwischen „alter" und „neuer" Kfz-Unfallversicherung ist die Versicherungsart. Der alten Kfz-Unfallversicherung lag die Summenversicherung zugrunde: Die Höhe der Entschädigungsleistung für Invalidität und Tod war von Anfang an fest vereinbart. Bei den aktuellen Tarifen hängt die Höhe des Schadensersatzes vom konkreten Schadenfall ab.

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