Wer als Fahrer eines teuren Autos unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat auch Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Der Betroffene kann sogar darauf bestehen, dass ihm die gleiche Automarke zur Verfügung gestellt wird, wie ein aktuelles Urteil das Amtsgerichtes München zeigt. Der Unfallverursacher muss hierfür die Kosten übernehmen (Az.: 333 C 26907/12).

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Porsche-Fahrerin darf Porsche anmieten

Im verhandelten Rechtsstreit hatte die Fahrerin eines unfallgeschädigten Porsche als Ersatz einen Porsche Panamera angemietet. Die entstandenen Kosten sollte die gegnerische Kfz-Haftpflicht zahlen. Der Versicherer weigerte sich jedoch den vollen Betrag zu erstatten, weil er betonte, ein BMW oder Mercedes hätte deutlich günstiger angemietet werden können. Nach Interpretation des Versicherers hätten diese Autos den gleichen Komfort geboten.

Aber die Richter des Amtsgerichtes München gaben der geschädigten Autofahrerin Recht. Demnach sei sie berechtigt gewesen, ein Fahrzeug der gleichen Marke wie ihr beschädigtes Auto zu mieten. Die Kosten von rund 2.500 Euro muss nun die Versicherung zahlen, wie der Deutsche Anwaltverein berichtet.

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